Dichtheitsprüfung/Dichtigkeitsprüfung

Überprüfung und Wartung privater Abwasseranlagen

Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. Sie umfassen neben der Grundsteuer, den Gebühren für die Entsorgung von Müll auch die Gebühren für das abgeleitete Abwasser. Dieses fällt in jedem Haushalt beim Duschen, Spülen und zur Toilette gehen an und muss über die hauseigenen Abflussleitungen ins öffentliche Kanalsystem abgeleitet werden. Das öffentliche Kanalsystem unterliegt strengen Kontrollen und regelmäßigen Wartungen. Hierzu werden Kameras ins Kanalnetz herab gelassen, um dort eine Dichtheitsprüfung durch zu führen.

Bis vor einigen Jahren gab es diese Verpflichtung der Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken nicht.

In Nordrhein-Westfalen wurde diese Verpflichtung im November 2013 gesetzlich festgelegt. In Baden-Württemberg wurde diese Pflicht der Dichtheitsprüfung den Hauseigentümern bereits 2010 auferlegt. Zwar wurde diese gesetzliche Regelung in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeiten beschlossen, doch ist sie für alle Hauseigentümer verbindlich. So gilt sie sowohl für private Eigentümer aber auch für kommunale Hauseigentümer und auch für Industrie- und Gewerbebetriebe. Private Abwasserleitungen sind häufig besonders marode, da sie nicht von Fachfirmen verlegt werden müssen und nach Fertigstellung auch keine Abnahme- bzw. Dichtheitsprüfung erfolgen muss. Da die Leitungen zumeist tief unter der Erde liegen, treten Schäden oft erst nach vielen Jahren zutage. Dabei können Abflussverstopfungen auftreten, aber auch Nässeschäden, die das Fundament eines Hauses angreifen können und es zum Einbruch bringen können. Die Ursachen für Schäden an den Leitungen sind vielfältig: eindringendes Wurzelwerk, Erdbewegungen oder einfache Verrottung.

Während das öffentliche Kanalsystem kann aufgrund der Kontrollen und Wartung gut beziffert werden, was das Gesamtvolumen bzw. die Gesamtstrecke angeht. Jedoch fehlen beim privaten Abwassernetz genaue Angaben über Zustand und Qualität und auch über die gesamte Länge. Bei Schätzungen geht man davon aus, dass in manchen Bundesländern das private Abwassernetz doppelt und dreifach so lang ist wie das öffentliche. Damit ist auch die Gefahr verbunden, dass in diesen Längen Abwässer ins Erdreich und damit ins Grundwasser sickern können, dessen Ausmaß nicht nachvollzogen werden kann. Dies bedeutet eine immense Belastung für die Umwelt und für die Menschen, Tiere und Pflanzen, die auf das Grundwasser angewiesen sind. Liegen die privaten Abwasserleitungen unterhalb des Grundwasserspiegels gelangt das Grundwasser in die Abwasserleitung und kann zu einem Überfluss im öffentlichen Kanalsystem führen. Dies kann gerade bei starkem Wasseraufkommen, beispielsweise durch Starkregen zu Schäden durch Straßenüberflutungen führen. Liegen die privaten Abwasserleitungen so, dass das Abwasser ins Grundwasser gelangt, muss dieses in den Kläranlagen arbeits- und kostenintensiv gereinigt werden.

Liegt ein privates Grundstück im Wasserschutzgebiet gelten besondere Fristen bis wann die Dichtheitsprüfung für die Abwasserleitung erfolgen muss. Auch Industrie- und Gewerbeunternehmen, die häufig verdrecktes Abwasser ableiten, sind an besondere Fristen zur Kontrolle verpflichtet. Die Untersuchung der Leitung erfolgt durch Fachfirmen mittels Kameras. Diese können die defekten Stellen genau ermitteln und so können weitreichende Schäden vermieden werden. Wird bei einer solchen Prüfung ein größerer Schaden festgestellt, muss dieser umgehend behoben werden. Mittlere oder kleine Schäden müssen auch behoben werden, jedoch bleibt hier eine gewisse Zeitspanne. Auch Revisionsschächte und Rückstauanlagen werden in diesem Zuge einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Für die privaten Hauseigentümer empfiehlt es sich auf jeden Fall mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen, um Preise zu vergleichen.

Mehr zum Thema