Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Hauptrohr Verstopft
Rohr verstopftHauptleitung (Abwasser) verstopft - wer übernimmt die anfallenden Gebühren?
Vor allem hallo! folgendes Problem: Letzte Dienstagwoche erfuhren wir in unserer Wohngemeinschaft (bestehend aus 7 Einwohnern, damals aber nur 3 anwesend), dass das Leitungswasser sowohl in den WCs, als auch in der Dusch- und Wannenanlage nur schlecht abfloss. Außerdem "gluckste" es merkwürdig (manchmal kam sogar etwas frisches auf) in der Dusch- oder Badeanstalt.
Die Pfeife hat sich während der Veranstaltung am Samstagabend völlig verstopft. Dann haben wir wieder angerufen, der Junge kam zurück, hat versucht, die Blockade mit der Schnecke zu lösen - ohne Ergebnis. Unser Antrag, aber jetzt endlich einen Experten kommen zulassen, lehnte er mit der BegrÃ?ndung ab, dass es fÃ?r ihn zu kostspielig sei und dass wir diesen Experten selbst bezahlen mÃ?ssen, wenn wir nicht bis Montagabend Zeit haben.
Dann noch ein freundschaftliches GesprÃ?ch mit den Wirten, worauf diese wieder den Rettungsdienst anriefen und hier anriefen. Dadurch wurde die Blockade mittels einer Vakuumpumpe (?) gelöst. Übrigens, er sagte, dass die Verstopfungen nicht unbedingt unsere Schuld sein müssen, da es mehrere lange Pfeifen gibt, die die Pfeifen beschädige.
Jetzt meine Fragen: Der Experte des Rettungsdienstes hat die Blockade vor dem Hause in der Hauptleitung aufgedeckt. Bei einem Hauptrohr sind die Leitungen jetzt wesentlich grösser als im Hause - wenn also die Toilettenanlage "falsch" genutzt worden wäre (zu viel Klopapier, etc.), wäre die Blockade bereits in den Leitungen im Hause oder unmittelbar im WC-Rohr eingetreten?
Wir leben im Hause mit 7 Schülern und haben auf keinen Fall das nötige Budget, um die hohen Kosten zu begleichen.
Hauswirt muss Leitungen säubern
Ist die Kanalisation verstopft, geht es zwischen Mietern und Vermietern oft auch nicht mehr: Eine Person verlagert die Zuständigkeit auf die andere. Wenn das Bad- oder Küchenwasser nicht mehr richtig abläuft, ist das ein Mangel an Miete. Zuerst ist es irrelevant, wer die Ursache war.
Die Vermieterin muss sofort tätig werden, sobald sie davon erfährt. Andernfalls droht er, dass der Pächter die Pacht reduziert oder - z.B. wegen blockierter Toiletten - gar unangekündigt auflöst. Wären Dusch- oder Badewannen nicht mehr nutzbar, haben die Höfe bereits Mietnachlässe von bis zu 50 Prozentpunkten in Betracht gezogen (z.B. Landgericht Köln, Az. 206 C 85/95).
Er ist jedoch auch verpflichtet, den Eigentümer so schnell wie möglich über Verstopfungen zu unterrichten. Wer es aber selbst tut, um den Kanal aus eigener Initiative zu säubern, sollte es wissen: So wurde ein Pächter, der eine Rohrleitung per Hand-Pumpe säubern wollte, kürzlich vom Landgericht Köln zu Schadensersatz verpflichtet (Az. 48 MC 141/07).
Wenn ein Monteur im Falle einer Sperrung angerufen wird, wird seine Abrechnung immer dem Hausherrn in Rechnung gestellt. 2. Die typischen Reparaturarbeiten sind bereits im Mietpreis enthalten. Hauswirte empfinden dies als Unrecht, da Blockaden oft von Mietern hervorgerufen werden. Die Vermieterin kann für ein solches Verhalten durchaus Ansprüche geltend machen. "Wenn sich der Verschmutzer nicht exakt identifizieren läßt, verbleibt der Eigentümer mit dem Schaden", sagt Rechtsanwalt Mertens.
Es war entweder der Pächter verantwortlich, oder die Versorgungsleitungen waren defekt (z.B. kein Abhang oder zu viele Kurven). Findet der Installateur jedoch große Mengen an Toilettenpapier oder Essensresten, dann sind in der Regel die Bewohner für die außervertragliche Benutzung der Ferienwohnung an der Reihe.