Kanalanschluss Herstellen

Rohranschluss herstellen

Um einen neuen Kanalanschluss herzustellen, muss der Anschlussnehmer je nach Anforderung der Gemeinde generell folgende Arbeitsschritte beachten:. Um die Installation des Anschlusses zu genehmigen, muss ein entsprechender Antrag bei Wien Kanal gestellt werden, um ihn von einem von Ihnen als Auftraggeber beauftragten Unternehmen herstellen zu lassen. Dabei achten wir stets darauf, den Straßenverkehr nicht durch eine Kanalverbindung zu behindern. Die Herstellung, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung liegt in der Verantwortung des Eigentümers und auf dessen Kosten.

Kanalverbindung wohin?

Guten Tag lieber Forum-Communities, ein Grundstück 1.1ha wurde gekauft (Grünland) und auf 3000qm Baugelände (Betriebsfläche) umwidmet, wwww. a www.com inklusive Wohnräumen. Die restlichen Anteile blieben bei Grünland und sind bei der Firma angemietet (bereits bei der Vorbesitzerin K20). Die Kanalverbindung kann nun auf zwei Arten verlegt werden, nämlich zum einen von der Baustellenseite, jedoch vermeintlich sehr schwierig zu realisieren und zum anderen von der Grünlandes.

Jetzt die Fragestellung, bis zu welcher Basisgrenze die Kommune den Kanalanschluss herstellen muss? auf Grünland oder auf Bauland????

Schwierigkeiten beim Aufbau einer Kanalverbindung für Betriebswasser

Hallo, im Zuge eines Neubaues haben wir die für den Anschluss des Betriebswassers an die Kanalisation zuständige Gemeinde um Auskunft gebeten, die uns ebenfalls zur Verfuegung stand. Nach den Plänen gab es zwei Verbindungen, die zu unserem Anwesen führen. Wir wurden nach einem Anruf mit einem Angestellten der verantwortlichen Abteilung darüber informiert, dass keine exakten Meßwerte für das Kanalisationsnetz vorliegen würden, weshalb der Angestellte die Position des Anschlußpunktes auf der Landkarte mit dem angezeigten Maßstab gemessen hat.

Unser Baggerführer suchte mit den angegebenen Angaben nach dem Kanalzweig und konnte diesen an der angegebenen Stelle nicht wiederfinden. Dazu erhielten wir auch telefonische Angaben für die aus dem Projekt heraus gemessene Situation. Die Baggerführer machten sich wieder an die Arbeit und mussten ohne Ergebnis wieder anhalten.

Es gab wieder einen Anruf, worauf uns ein Messwagen mit Fotoapparat auf Rechnung der Gemeinschaft versprochen wurde. Er tauchte am folgenden Tag auf und senkte eine Kammer in den Sender. Während der Vermessung wurde ermittelt, dass der erste Zweig, der uns planmäßig angezeigt wurde, überhaupt nicht existierte, der zweite war anwesend und ragt über 6 m weit in unser Anwesen hinein.

Das Vermessungsfahrzeugpersonal machte eine Fahrbahnmarkierung, die nach den Vermessungsdaten den Punkt der Abzweigung zum Objekt ausweist. Unglücklicherweise war diese Aufgabe wieder einmal nicht von großem Nutzen. - Von der Stadt können wir keine verbindlichen Angaben über den endgültigen Standort des Kanalzweiges erhalten.

Die Verzweigung verläuft horizontal zum Gelände in einer Wassertiefe von weniger als 4 m und ist nicht in aufsteigender Fahrtrichtung zur Erde hingelegt. - auf unserem Gelände gibt es eine Lücke von knapp 5 m, die mit Zaunelementen gesichert werden konnte, aber witterungsbedingt allmählich einzugleiten droht. 2. - ein Tiefbau-Unternehmen hat ein Preisangebot von ca. 3000 für die Ausführung der Bauarbeiten vorgelegt, das die Suche nach dem Graben (Erdarbeiten), den Bau des Überganges sowie die Wiederauffüllung und Verdichtung der Grube umfasst.

  • Nachdem uns die Behörden nun mitgeteilt haben, dass sie sich für die Verhältnisse entschuldigen, wäre dies eine Privatbaustelle auf unserem Gelände, weshalb wir auch für diese Ausgaben aufzukommen hätten. Den Kanalanschluss zu suchen wäre unser Hauptproblem. - Diese Immobilie ist eine Baugrundstück in einem bestehenden, vollständig erschlossenen Gebiet.

Meine Frage: Bin ich als Grundbesitzer wirklich verpflichtet, alle daraus resultierenden Ausgaben zu übernehmen, obwohl diese Arbeit erst durch die falschen und lückenhaften Informationen der Stadtverwaltung zustandekommt? Können die Suche und das Auffinden des Kanalanschlusses sowie die damit zusammenhängenden Gebühren von den Behörden wirklich an uns weitergegeben werden, wenn der Standort des Kanals nicht mitteilbar ist?

Lieber Frager, es stimmt, dass ein Eigentümer in der Tat die Verantwortung für die Anschlusskosten seines Grundstücksentwässerungssystems an die städtische Abwasserkanalisation in der Regel selbst trägt. Dies betrifft jedoch nur die anfallenden Gebühren für eine regelmäßige Verbindung. Das liegt daran, dass sie einem obligatorischen Anschluss unterworfen sind, d.h. sie müssen an den öffentlich-rechtlichen Sender angeschlossen sein. Auch wenn sie glauben, die Angaben auf freiwilliger Basis gemacht zu haben, gilt: Wenn trotzdem Angaben gemacht werden, müssen diese auch richtig gemacht werden.

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