Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Legionellenprüfung Nrw
Der Legionellen-Test NrwLegionella: Prüfung alle 3 Jahre notwendig!
In der novellierten TrinkwV vom 11. Dezember 2011 ist festgelegt, dass Warmwassersysteme regelmässig, unter gewissen Voraussetzungen alle 3 Jahre, auf das Vorhandensein von Salzwasser überprüft werden müssen. Untersuchungspflichtig sind vor allem Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer mit Mietwohnungen, sofern das Trinkwasser über eine Zentralheizung verfügt. Kriterium für die regelmäßige Überprüfung der Warmwasseranlagen:
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Haushalt & Grundbesitz Rheinland | Trinkwasser-Verordnung
Die Legionella sind wässrige Keime, die sich bei 25 bis 50 C besonders gut ausbreiten. Gelangt Legionella in die Lungen, kann es zu einer schweren Pneumonie kommen, die im Einzelfall bis hin zum Tod führen kann. Weil es auch in Wassererwärmungsanlagen in Wohnhäusern zu einer Legionellenbildung kommen kann, fordert die TrinkwV auch die Betreiber auf, Massnahmen gegen den Schädlingsbefall zu treffen.
Besitzer von gemieteten Einfamilienhäusern müssen über bestehende große Systeme zur Warmwasserbereitung verfügen, die über Dusche oder andere sanitäre Anlage verfügen, die alle drei Jahre auf das Vorhandensein von Salzwasser überprüft werden. Große Systeme zur Warmwasserbereitung sind alle Systeme mit Warmwasserspeichern oder Durchlauferhitzern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 400 Liter und alle Systeme mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3 Liter in wenigstens einer Leitung zwischen dem Ausgang des Warmwasserbereiters und der Armatur.
Außerdem muss der Betreiber sicherstellen, dass im Werk entsprechende Probenahmestellen zur Verfügung stehen. Ein Verzeichnis der anerkannten Kontrollstellen wird von den Behörden der Länder herausgegeben. Das Ergebnis der Prüfung ist vom Hausbesitzer aufzuzeichnen und für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Die Mieterwohnungen müssen für die Probenahme angemeldet werden, daher sollten sie frühzeitig über das Datum der Legionellenuntersuchung unterrichtet werden.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft mit entsprechender Trinkwassererwärmung ist ebenfalls von dieser Revisionspflicht erfasst, wenn zumindest eine der bestehenden Eigentumswohnungen angemietet ist. Ob die dadurch entstandenen Aufwendungen von der Gemeinde zu tragen sind oder ob sie dem Vermieter nur durch Mehrheitsbeschluss gemäß 16 Abs. 3 WEG zugerechnet werden können, ist jedoch noch nicht rechtlich geregelt.
Was tun bei Legionellenbefall? Ergibt eine Überprüfung, dass der zulässige Legionellenspiegel überschritten wurde, ist das Ergebnis der Überprüfung sofort der verantwortlichen Gesundheitsbehörde zu melden. Darüber hinaus hat der Besitzer umgehend Massnahmen zur Klärung der Ursachen des Legionellenbefalles zu treffen, die eine Vor-Ort-Kontrolle und eine Überprüfung der Übereinstimmung mit den entsprechenden Fachregeln mit einbeziehen.
Darüber hinaus muss der Vermieter eine Risikoanalyse durchführen und die notwendigen Massnahmen zum Gesundheitsschutz der betreffenden Bewohner treffen. Die getroffenen Massnahmen sind zu dokumentieren und der Gesundheitsbehörde umgehend mitzuteilen. Der Vermieter hat die betreffenden Bewohner über das Resultat der Gefahrenanalyse und die daraus resultierenden möglichen Beschränkungen der Trinkwassernutzung zu unterrichten.
Hausbesitzer von Objekten mit Trinkwasserverteilsystem, die dem Legionellen-Test unterzogen werden, müssen ihren Bewohnern zumindest einmal pro Jahr geeignete und aktuelle Informationsmaterialien über die Trinkwasserqualität auf der Basis der durchgeführten Tests zur Verfugung stellen. Angaben zur Wassergüte, die der Hausherr alljährlich von den entsprechenden Wasserlieferanten erhält, müssen den Bewohnern zusätzlich in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Mieter alle oben genannten Angaben sofort nach Erhalt in schriftlicher Form mitzuteilen. Fügen Hauswirte von Häusern mit Trinkwasserversorgungsanlage - ungeachtet ihrer Grösse - dem Wasser Aufbereitungsmittel bei, so sind die Mieter sofort über die Aufbereitungsmittel und deren Konzentrationen im Wasser zu Beginn des Zusatzes zu unterrichten.
Darüber hinaus müssen alle eingesetzten Verarbeitungsmaterialien den Mietenden einmal pro Jahr in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Abschließend müssen die Hauswirte die eingesetzten Verarbeitungsmaterialien und deren Konzentrationen zumindest einmal pro Woche erfassen bzw. erfassen. Die Unterlagen sind den Bewohnern während der normalen Geschäftszeit sechs Monaten lang verfügbar zu halten oder auf Verlangen zur Einsicht bereitzustellen.
Besitzer von Objekten mit einer Trinkwasserverteilung - egal welcher Grösse - müssen die zuständige Gesundheitsbehörde über grob erkennbare Änderungen des Wassers aufklären. Gleiches trifft auf "ungewöhnliche Ereignisse in der Nähe des Wasserspeichers oder in einem Wasserversorgungssystem zu, die die Qualität des Wassers beeinträchtigen können". Stellt sich heraus, dass das Wasser nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, muss der Betreiber, falls erforderlich, sofort eine Untersuchung zur Klärung der Ursachen und Abhilfemaßnahmen vornehmen bzw. vornehmen und die Gesundheitsbehörden umgehend informieren.
Bei Nichteinhaltung der oben angeführten Verpflichtungen begehen Sie als Besitzer eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 2.000,- bedroht sein kann. Jeder Hauswirt - egal wie groß die Wasserverteilung im Haus ist - der seinen Mietern bewusst oder grob fahrlässig chemische oder mikrobiologische Schadstoffe liefert oder zur Verfuegung gestellt hat, ist strafbar.