Wasserschaden Haus Kosten

Hauswasserschäden Kosten

Wird der Wasserschaden bezahlt? Danach übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn Schäden am Haus oder an fest installierten Teilen entstehen. Der Versicherungsschutz übernimmt die Kosten für die Begutachtung.

BERATER: Wasserschaden - wer trägt die Kosten?

Der Wasserschaden ist einer der häufigste Schadensfälle in Appartements und Einfamilienhäusern. Weil ein Wasserschaden die Gebäudesubstanz leicht befällt und oft auch andere, oft fremde Waren beschädigt, ist die Instandsetzung in der Regel mit hohem Aufwand verbunden. 2. Ebenso fallen Schadensreparaturkosten an, wie z.B. Kosten für einen Sachverständigen oder z.B. Bautrocknerkosten.

Letzteres ist ein nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt bei der Reparatur - was sich in einer Liste aller Bautrocknerkosten widerspiegelt. Wir sollten uns jedoch zunächst darauf beschränken, wer wann die Kosten für die Behebung dieser Wasserschäden zu übernehmen hat. Wasserschäden und Feuchte im Haus sind sehr vielschichtige Schadensfälle, sowohl im Hinblick auf das Ausmass als auch auf die Behebung möglicher Schadensfälle und deren Ursache.

Im Idealfall ist eine Vorversicherung für den Wasserschadensfall vorhanden. Für den Bauherrn oder Hauswirt kommen nur Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen in Frage, für den Pächter nur Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Für den Schadensfall bei Wasserschäden gilt das Prinzip des Schadensersatzes: Die Grenzen für Wasserschäden klingen zunächst simpel und sinnvoll, sind es in der Realität aber nicht immer.

Insbesondere in der Bauversicherung hängt es beispielsweise auch davon ab, ob die aufgetretenen Wasserschäden wirklich durch die Einzelversicherung gedeckt sind. Die Hausratversicherung übernimmt als Grundversicherung oft nur den so genannten Wasserhahn. Dies sind Wasserschäden, die durch den Zu- und Abfluss von Trinkwasser entstehen (einfach ausgedrückt).

Beschädigungen, z.B. durch Stauwasser in der Abwasserleitung, können somit bereits jetzt vermieden werden. Bei Hausratversicherungen sind in der Regel zunächst nur Leitungswasserschäden abgesichert, andere Gefahren müssen in der Regel explizit in die vom Eigentümer und Pächter abgeschlossene Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Selbst wenn der im jeweiligen Fall realisierte Wasserschaden im Wesentlichen durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, kann es zu weiteren Problemen bei der Behebung des Wasserverlustes kommen.

Ein Verstoß kann auftreten, wenn gerissene, Wasser führende Leitungen nicht fristgerecht repariert und ersetzt werden. Oftmals beanspruchen Versicherungsgesellschaften Beschränkungen ihrer Zugangspflicht, auch wenn z.B. die Maschine während des Betriebs nicht bedient wird. In der Mietrechtsprechung wird oft vermutet, dass der Pächter fahrlässig gehandelt hat. Anders verhält es sich, wenn ein Wasserschaden durch einen anderen Bewohner verursacht wird, dann haften die Eigentümer insofern, als der Eigentümer den Bauschaden zu beheben hat.

Der erste Schritt der Schadensminderungsverpflichtung besteht im Prinzip darin, das austretende Abwasser so weit wie möglich durch sofortige Maßnahmen zu eliminieren. Diese Trocknerkosten werden in der Regel auch von der eintrittspflichtigen Versicherungsgesellschaft getragen, mindestens aber die Elektrizitätskosten. Bei Wasserschäden übernimmt die Haushaltswarenversicherung jedoch nur dann die Kosten der Austrocknung, wenn der Inhalt durch den Trocknungsprozess abgesichert ist.

Verzweifelt nicht an den Wasserschadenskosten! Besonders massiver Wasserschaden und dessen Behebung kann die Nerven der Beteiligten belasten und die Kosten für eine Instandsetzung können Menschen ohne Versicherungsschutz in eine wirtschaftliche Notlage auslösen. Wenn Sie in eine Versicherungspolice investieren, um eventuelle Wasserschadenskosten niedrig zu halten, können Sie sich darauf freuen, den Wasserschaden etwas lockerer zu beheben.

Sogar der größte Wasserschaden kann repariert werden (mehr oder weniger teuer). Letztendlich ist es nur eine Sache von Zeit und Kosten, den Schaden zu beheben.

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