Wasserschaden wer Zahlt Mieter oder Vermieter

Ein Wasserschaden, der Mieter oder Vermieter bezahlt.

Die Haftpflicht-Versicherung sollte der Mieter unbedingt konsultieren. in meinem Hausrat haben. aber wer zahlt dann meinen Schaden? Ein Wohnungsschaden führt oft zu einem Streit zwischen Mieter und Vermieter. Von wem wird der Wasserschaden in der gemieteten Wohnung bezahlt?

Große Frage: Wer zahlt?

Für Wasserschäden in einer gemieteten Wohnung haften?

Jährlich sind viele deutsche Privathaushalte von einem Wassereinbruch bedroht. Platzende Wasserleitungen, verstopftes Dach und starke Regenfälle können zu beträchtlichen Schäden in der Ferienwohnung führen. 2. Wie man diese Fragen beantwortet, hängt vor allem davon ab, wer den entstandenen Sachschaden hat. Tritt ein Wasserschaden in der Ferienwohnung oder an der Einrichtung auf, ist es als Vermieter sinnvoll, eine Gebäudeversicherung und als Mieter eine Hausratversicherung abzuschließen.

Andernfalls droht die Gefahr, dass Sie den entstandenen Verlust selbst tragen müssen, wenn niemand dafür einsteht. Der Mieter ist prinzipiell dazu angehalten, im Sinne seiner vermietrechtlichen Sorgfaltspflicht die Ferienwohnung und alle Objekte, die zu Beschädigungen Anlass geben können (Backofen, Spülmaschine etc.), schalltechnisch und visuell zu überwach. Im Übrigen ist § 280 BGB anzuwenden, nachdem der Mieter auch für selbstverschuldete Beschädigungen haftet.

Der Mieter hat Mängel grundsätzlich sofort dem Vermieter anzuzeigen. Auch hier tritt 280 BGB in Kraft, wenn durch die Nichtmitteilung ein Schadensersatz an der Behausung eintritt. Der Vermieter kann dann vom Mieter eine Entschädigung einfordern. Ist eine Beschädigung der Ferienwohnung eingetreten, hat der Vermieter die zur Behebung des Fehlers erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern der Schadensgrund bei oder vor Vertragsabschluss vorgelegen hat oder der entstandene Sachverhalt auf einen vom Vermieter zu vertretenden Sachverhalt zurückzuführen ist.

Vor Vertragsabschluss bestehende Schadensfälle bedürfen keines Verschuldens des Mieters. Wenn der Mieter jedoch davon Kenntnis hatte, ist der Vermieter nicht haftbar. Liegt der entstandene Sachschaden nach Vertragsabschluss vor, muss dem Vermieter ein verschuldetes Verhalten nachweisbar sein. Der Ausschluss der Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten im Rahmen des Mietvertrages ist generell nicht gestattet. Die Art der Absicherung hängt davon ab, wo und wie der Versicherungsfall eingetreten ist.

Dabei ist es irrelevant, wo der entstandene Sachschaden liegt. Abhängig vom Mietvertrag übernimmt die Hausratversicherung den Hausschaden. Dies betrifft alle Zu- und Ablaufleitungen für Wasserversorgungs-, Heizungs- und Sprinkleranlagen. Die Hausratversicherung deckt je nach Auftrag Hausratschäden ab. Ist der Mieter für den Wasserschaden selbst verantwortlich, wird eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Versicherer bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit die Leistung reduzieren oder gar nicht erst erbringt. Inwieweit der Mieter die Pacht wegen Wasserschäden reduzieren kann, ist davon abhängig, ob dieser Wasserschaden als Mietausfall zu betrachten ist. Der Mieter hat prinzipiell Anspruch aus dem Mietgarantiegesetz Ein Fehler besteht, wenn die Eignung der Ferienwohnung für die vertragsgemäße Nutzung gemindert ist.

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