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Betriebstagebuch Entsorgungsfachbetrieb Muster
Firmentagebuch eines Entsorgungsunternehmens Stichprobe5 EfbV Betriebstagebuch Entsorgung Fachbetriebe Verordnung
Informationen über Typ, Anzahl, Herkunft und Aufenthaltsort der vom Entsorgungsunternehmen gesammelten, transportierten, eingelagerten, behandelten, weiterverwendeten oder entsorgten Abfallstoffe, einschließlich der Unterlagen über die erbrachten Leistungen,2. spezielle Ereignisse, besonders Betriebsunterbrechungen, die die sachgemäße Beseitigung beeinträchtigen können, einschließlich der möglicherweise auftretenden Gründe und ergriffenen Gegenmaßnahmen3. 4. die Bezeichnung des Verantwortlichen für den Sammel-, Transport-, Lager-, Behandlungs-, Verwertungs- oder Entsorgungsprozess und im Fall eines nicht bescheinigten Betriebs gemäß 7 (3) den jeweiligen Auftragsumfang sowie5. die Resultate von anlagen- und materialbezogenen Kontrollprüfungen einschließlich Funktionsprüfungen (interne und externe Kontrollen).
1 Das Betriebstagebuch wird von der für die Führung und Überwachung des Betriebs zuständigen Stelle regelmässig überprüft. 2Sie können mittels EDV oder in Einzelblätter für unterschiedliche Tätigkeitsfelder oder Teile eines Unternehmens aufbewahrt werden, wenn die Einzelblätter tagesaktuell zusammengefasst werden. 4 Das Logbuch muss ständig zur Einsichtnahme bereit stehen und im Klartext vorgewiesen werden.
Das Betriebstagebuch ist fünf Jahre lang zu führen.
INFOS: DER WEG ZUM ENTSORGUNGSFACHBETRIEB
Wer sich als Entsorgungsfachbetrieb qualifizieren möchte, muss sich zunächst für den Beitritt zu einem Entsorgungsfachverband oder den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer TÜV-Organisation (TÜO) entschließen. In einem zweiten Verfahrensschritt wird festgelegt, welche der ausgeführten Entsorgungsaktivitäten bescheinigt werden sollen. Die nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) zertifizierbaren Aktivitäten sind das Einsammeln, Transportieren, Speichern, Aufbereiten, Recyceln und Entsorgen von Abfällen und seit dem 1. Juni 2017 das Agieren und Vermitteln.
Einsammeln, transportieren: Lagerung, Behandlung, Verwertung, Entsorgung (mengenabhängig): Zur Vorbereitung einer Erstprüfung nach EfbV wird empfohlen, ein Leitfaden für den Entsorger zu erstellen. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Überblick über die erforderlichen Dokumente, unter anderem Organisationsplan, Stellen- oder Funktionsbeschreibung, Vertretungsvorschriften, Ausbildungsplan, Gewerbemeldung, Geländeplan, Miet- oder Pachtvertrag oder Grundbuchauszug, Versicherungen für Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung und jetzt - inklusive
Deckungsbeträge und Beitragsnachweis, Kraftfahrzeug- und Güterschadenhaftung und - hier ebenfalls erstmals - Umweltschadenhaftung, Transportgenehmigung und -genehmigung für die Beförderung von Gütern auf der Straße oder gemeinsame Genehmigung für Abholung und Transport, Ernennung des "Verkehrsleiters", Dokumentierung der regelmässigen Führerscheinprüfung, Anzeige/Zulassung bei Maßnahmen und Umschalten, Bau- oder Immissionsschutzgesetz mit Vergleich der Nebenbedingungen, Bestellung der erforderlichen Vertreter einschliesslich. den Jahresberichten und Prüfprotokollen, den Ernennungen der im Entsorgungsfachbetrieb zuständigen Mitarbeiter, der Ernennung von Sicherheitsverantwortlichen (u.a. in Abhängigkeit von der Anzahl der Mitarbeiter), Verfahrens- oder Betriebsanweisungen für die Arbeitsabläufe, Das Herz des Entsorgungsunternehmens ist das Betriebstagebuch (BTB), das tagesaktuell zu führen ist und alle zu zertifizierenden Entsorgungsaktivitäten aufzeichnet.
Der Inhalt des Betriebstagebuchs ist in § 5 EfbV festgelegt: Informationen über Typ, Umfang, Herkunft und Aufenthaltsort der vom Entsorgungsfachbetrieb erfassten, transportierten, gelagerten, aufbereiteten, recycelten, entsorgten, verkauften oder vermittelten Abfallstoffe, einschließlich der Unterlagen über die geleisteten Dienste, über spezielle Ereignisse, vor allem über Betriebsunterbrechungen, die sich auf die ordnungsgemässe Abfallwirtschaft auswirken können, einschließlich der eventuellen Gründe und der zur Behebung der Situation ergriffenen Gegenmaßnahmen, sowie über den Stand der Dinge,
den Nachweis, dass die eingesammelten, transportierten, gelagerten, aufbereiteten, recycelten, entsorgten, verkauften oder vermittelten Abfälle nicht den vom Abfallbesitzer oder -erzeuger vorgelegten Informationen entsprechen, sowie die Hinweise auf die ergriffenen Vorkehrungen. Das Betriebstagebuch kann in gedruckter Form oder auf elektronischem Wege erstellt werden.
Werden einzelne Blätter für unterschiedliche Tätigkeitsfelder oder Unternehmensteile aufbewahrt, müssen sie einmal pro Woche zusammengefasst werden. Die Betriebsaufzeichnung ist dokumentiert und vor unberechtigtem Zutritt zu sichern. Das Logbuch muss fünf Jahre nach der Eintragung aufbewahrt werden. Hat der Betriebsinhaber, soweit er für die Führung und Überwachung des Betriebs zuständig ist, oder die für die Führung und Überwachung des Betriebs verantwortliche Stelle, so hat er das Betriebsbuch regelmässig auf Korrektheit und Vollzähligkeit zu prüfen.
Der Entsorgungsfachbetrieb wird einmal im Jahr - immer nach 12 Monate - auditiert und bei erfolgreichem Bestehen wird das Zeugnis ausgestellt.