Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Dichtheitsprüfung Abwasserleitungen Prüfpflicht
Lecktest Kanalrohre PrüfpflichtAbwasser-Dichtheitsprüfung bis 31.12.2015? Wir sind die Besitzer!
Spätestens zum Stichtag des Jahres 2015 sollen alle Leitungen zu den Kanalnetzen der Gemeinden auf Dichtigkeit überprüft werden. In der Zwischenzeit trifft all dies jedoch nicht mehr zu, zumindest nicht immer. Für die Dichtigkeit der Kanalisation sind jedoch nach wie vor die Bauherren, d.h. die Haus- und Wohnungseigentümerverbände, mitverantwortlich.
Es wird geschätzt, dass 70 % oder mehr der Anschlüsse an die Kanalisation auslaufen. Lünen (Nordrhein-Westfalen) hat eine Schadenquote von über 80 % für 4000 getestete Strecken erreicht. Gemäß 60 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Kläranlagen den technischen Vorschriften nachkommen.
Dies betrifft auch die Versorgungsleitungen von Privathäusern zu den städtischen Kanalnetzen. Dafür sind die Besitzer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zuständig. Man muss darauf achten, dass die Rohre fest sitzen. Das Regelwerk für die Dichtheitsprüfung ist in der Norm EN 1986 Teil 30 festgelegt. Urspruenglich war vorgesehen, dass das erste Audit spaetestens bis zum Ablauf des Jahres 2015 durchgefuehrt werden muss.
Nun ist es die Aufgabe der Betreiber nach Bundesgesetz, wann und wie sie ihre Pipelines steuern. Die DIN EN 1610 findet bei der Überprüfung von neuen Gebäuden und nach erheblichen Veränderungen an der Kläranlage Anwendung Soweit erkennbar, war der Stichtag für die Überprüfung das einzige Land Nordrhein-Westfalen in § 61a des Landeswassergesetzes.
Ausnahmen: Nach dem Entwurf der Regierung gelten sie weiterhin in Gewässerschutzgebieten für Abwasserleitungen aus der Zeit vor 1965, für jüngere Rohre ist sie für den Zeitraum Januar bis September 2020 geplant. Andernfalls muss die Inspektion bis Ende 2025 abgeschlossen sein, wenn der Kanal, in den die Privatleitung einmündet, bis Ende 2022, andernfalls nicht später als drei Jahre nach der Sanierungsmaßnahme wiederhergestellt wird.
Die hessische Abwasserkontrollverordnung (EKVO) setzt Kontrollfristen, die der Umweltminister im MÃ? Bis Ende 2024 sind erste Prüfungen und alle 30 Jahre eine Wiederholung in Gewässerschutzgebieten alle 15 Jahre vorgesehen. Nach 1996 hergestellte oder rehabilitierte Rohre müssen erst Ende 2039 erprobt werden. Da in Hamburg der Teil 30 des Abwassergesetzes DIN 1986 aktuell Anwendung findet, gibt es keine Deadlines.
Doch die Stadtentwicklungs- und Umweltagentur beabsichtigt eine Verordnung mit Terminen für die Dichtheitsprüfung. In den anderen Ländern gibt es keine festgelegten Prüfungstermine, nur für Gewässerschutzgebiete gibt es einige Sonderregelungen. Im Gegensatz zu den Bundes- und Landesregierungen haben viele Gemeinden durch ihre Kommunalstatuten Regelungen zur Dichtheitsprüfung einschließlich festgelegter Prüfungstermine und Berichtspflichten festgelegt.
Für Privatabwässer beispielsweise fordert Augsburg die erste Dichtheitsprüfung und den Nachweis bis zum Stichtag 30. September 2019, danach alle 25 Jahre. Die Erstuntersuchung war in München bis Ende 2015 vorgeschrieben. Ganz anders sieht es in Frankfurt am Main aus: Dort überprüft die Gemeinde selbst die Dichtigkeit, die anfallenden Gebühren werden auf die allgemeinen Abwasserabgaben verrechnet.
Achtung: In Hannover sind die Betreiber selbst für die Steuerung ihrer Anlagen und Anlagenverantwortlichen, sie müssen die Norm EN 1986 Teil 30 einhalten. Wer wissen will, ob, wann und wie er kontrollieren muss, muss sich an seine Gemeinde wenden. "Die Grundbesitzer sind für die Dichtigkeit ihrer Kanalisation auch ohne Verabredung haftbar.
In der Praxis bedeutet dies, dass sie, wenn es Anzeichen für Leckagen gibt, diese untersuchen und die Rohre überprüfen und ggf. reparieren müssen. "Für private Abwässer gilt die beschriebene Regelung, für Unternehmen gibt es andere, in der Regel schärfere Vorschriften. Eine anerkannte Fachfirma muss mit der Untersuchung beauftragen werden. Man unterscheidet zwei Prüfungsarten.
Mit einer Kanalkamera wird die Inspektion optisch vorgenommen. Wenn mit der Digitalkamera der ganze Sender erreicht werden kann und kein Schaden sichtbar ist, wird der Sender als wasserdicht angesehen. Allgemeine Informationen dazu können nicht gegeben werden, die Preise richten sich nach den örtlichen Verhältnissen, d.h. wie gut die Strecken erreichbar, wie lang und wie weitläufig sie sind.
Kostenvoranschläge für ein Mehrfamilienhaus liegen zwischen 300 und 600 EUR, für grössere Wohnhäuser mit vielen Abzweigungen werden auch Kosten bis zu 1800 EUR veranschlagt, ohne Reinigungs- und sonstige Mehrkosten. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten sollten Sie vor Auftragserteilung immer einen Kostenvoranschlag mit allen Dienstleistungen einschließlich Endreinigung und Dokumentationen vorlegen. Möglicherweise ist es zweckmäßig, ein anderes Unternehmen mit der Inspektion als mit der Instandsetzung zu betrauen.
Ob der Administrator selbstständig über das Audit entscheidet, sieht man im Administratorenvertrag. Andernfalls ist die Frage der Dichtheitsprüfung Sache der Trägerversammlung. Er kann mit einfachem Mehr über eine Inspektion auch ohne vorgeschriebenen Termin oder Anzeichen einer Leckage befinden, zumindest wenn das Gebäude nicht mehr ganz erneuert ist und es bisher keine Inspektion gegeben hat oder die vergangene Inspektion schon lange zurückliegt.
Aber auch die Trägerversammlung kann die Revision verweigern, was - vermutlich - im Sinne einer ordnungsgemäßen Abwicklung ist. Das ist anders, wenn Prüfdaten vorgegeben sind oder es Anzeichen von Leckagen gibt.