Grundstücksentwässerungsplan

Flächennutzungsplan

Die Entwässerungsplanung muss zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Im Flächennutzungsplan sind Informationen über die Entsorgung von Abwasser und Regenwasser enthalten. Woher bekommt man die alten Pläne (Inventarpläne) eines Hauses oder Grundstücks von bestehenden Abwasserleitungen und Schächten? Entwässerungspläne für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Entwässerungssystem im Grundriss (Keller oder Erdgeschoss).

Inhaltsverzeichnis

Jeder Stelle, deren Beschluss in der Baubewilligung enthalten ist, sind eine zusätzliche Kopie und die für die Genehmigung dieser Stelle vorzulegen. Die von der höchsten Bauaufsicht herausgegebenen Formblätter sind zu benutzen. erfordern weitere Kopien der Bauunterlagen, vor allem für die parallele Teilnahme der Ämter und Ämter, weitere besondere Bauunterlagen für die Ämter, deren Beschluss die Baubewilligung beinhaltet.

Abweichend davon verzichtet die Bauaufsicht auf Bauunterlagen, wenn sie für die Bewertung des jeweiligen Bauprojektes nicht vonnöten sind. Bei den Baudokumenten muss es sich um strapazierfähige und lichtbeständige Papiere handeln; sie müssen einen 2,5 cm großen Binderand und das Format DIN A4 haben oder auf dieses Format nach DIN 824 umgebogen sein.

Eine farbliche Aufbereitung der Bauunterlagen ist erlaubt, soweit dies der Klarheit der Einträge diente. In den Baudokumenten sind für die Präsentation die DIN ISO 7518, Baupläne für das Baugewerbe, die Norm 1356-1, Konstruktionszeichnungen und die Planungszeichenverordnung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind die Abbildungen mit Etiketten zu versehen. Die Positions- oder Höhenangabe ist im offiziellen Positions- oder Höhenreferenzsystem vorzugeben.

Ein amtlicher Geländeplan beinhaltet Tatsachen, die durch Vermessungsuntersuchungen ermittelt wurden oder auf solche Untersuchungen zurückgeführt werden können und die öffentlich beglaubigt wurden. Die offizielle Geländeplanung wird im offiziellen Lage- und Höhenreferenzsystem erstellt; es wird ein Massstab von 1: 200 verwendet.

Eine andere Größenordnung kann die unterste Bauaufsicht vorschreiben oder genehmigen, wenn dies für die Vorlage der geforderten Angaben erforderlich ist. Die Erstellung des amtlichen Lageplans muss durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder ein amtliches Vermessungsamt erfolgen, das für die Erstellung und Weiterführung des Immobilienkatasters zuständig ist. In dem amtlichen Geländeplan müssen enthalten sein:

Größe und Standort des Grundstückes in nördlicher Richtung, Benennung des Grundstückes und der angrenzenden Flächen nach dem Grundbuch mit Angaben der Besitzer und ihrer Adresse, der im Grundbuch nachgewiesenen Grundstücksgrenzen, seiner Abmessungen und Flächeninhalte, der Höhe der Grundstücksecken oder, bei grösseren Flächen, der Höhe der schmaleren Baustelle, der Weite und Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche mit Angaben zur Strassengruppe und zum Entwicklungsstand, Schächten, Slidern und Barrieren,

Zapfstellen für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- und Rohrleitungswärme, Vorgaben im Erschließungsplan oder anderen Gesetzen über Form und Umfang der Bauwerksnutzung mit den Konstruktionslinien und -grenzen, Bäumen auf dem Gelände, die durch eine Bautenschutzverordnung oder ein Baumschutzgesetz abgesichert sind, Bereiche auf der Baustelle, die von Dienstbarkeiten oder Gebäudegebühren beeinflusst werden, bestehende Strukturen auf der Baustelle, die deren Verwendung, Geschosszahl, Außenwand- und Firsthöhen, Dachformen und Arten von Außenwänden und Bedachungen angeben;

Der amtliche Geländeplan darf die vorgesehenen Bauwerke und weitere Informationen aus dem sachbezogenen Geländeplan gemäß 3 zu Informationszwecken als Einträge enthalten, auch wenn sie nicht durch Vermessungsuntersuchungen ermittelt wurden oder auf solchen Untersuchungen beruhen und nicht öffentlich beglaubigt worden sind. Vermessungstechnisch sind die Grenzen des Vermögens nach den Bestimmungen über die Vermessung von Grundstücken festzulegen oder als solche anzusehen.

Lässt sich eine Standortgrenze nicht bestimmen, wird der offizielle Standortplan auf der Grundlage des Ergebnisses der Festlegung der Grenze erstellt. Der Grundstücksrand muss dementsprechend markiert sein. Ein offizieller Geländeplan ist nicht notwendig, wenn das Projekt den Standort und die Außenmaße eines bestehenden Bauwerks sowie die Abstandflächen nicht verändert.

Der objektbezogene Geländeplan ist vom Grundstücksplaner auf der Basis des offiziellen Geländeplans oder der Grundstückskarte im Massstab 1: 2 zu erstellen (2) Der objektbezogene Geländeplan hat zu enthalten: Maßstabsgetreue und Position des Grundstückes in nördlicher Richtung, Benennung des Grundstückes und der angrenzenden Liegenschaften nach dem Grundstückskataster, Grundstücksgrenzen, Abmessungen und Fläche, Grundrissplan der projektierten Gebäude, Festlegung der Außenmaße, der Deckenform, der Höhe des Erdgeschosses zur Strasse,

Der projektbezogene Geländeplan muss auch die für die Bewertung des Projekts nach 2 (2) 2 notwendigen Informationen beinhalten, wenn kein offizieller Geländeplan benötigt wird. Auf die in Nummer 2 genannten Einträge kann verzichtet werden, wenn sie bereits im offiziellen Geländeplan aufgeführt sind. Der Grundstücksgrundriss ist nicht notwendig, wenn die in Nummer 2 genannten Informationen bereits im offiziellen Grundstücksgrundriss aufgeführt sind.

Auf dem Bauplatz muss ein Außengrundriss im Massstab 1:200 mit den nachfolgenden Angaben erstellt werden: Standortwahl und Einteilung der unbebauten Grundstücke, zu begrünende oder mit Gehölzen bepflanzte Grundstücke, Bereiche mit geschützten Baumbeständen, Gewässerbereiche, Spielplätze, Zufahrtswege, Eingänge und Bewegungsbereiche für die Freiwillige Feuerwehr, Standort, Anzahl und Grösse der Standplätze und deren Zufahrtswege, Wertstoffsammelstellen und Mülleimer.

und Regenwasserentsorgung (Landentwässerung) sind in einem Bauplan im Massstab von mind. 1: 200 zu erörtern. Zu den Abbildungen sind Hinweise auf die Baustoffe und gegebenenfalls spezielle Konstruktionszeichnungen und Bezeichnungen beizufügen. In den Konstruktionszeichnungen ist der Massstab 1: 100 zu berücksichtigen.

Konstruktionszeichnungen für Werbeträger sind im Massstab 1:50 zu erstellen. Eine andere Größenordnung kann die unterste Bauaufsicht vorschreiben oder genehmigen, wenn dies für die Vorlage der geforderten Angaben vonnöten ist. In den Konstruktionszeichnungen sind besonders anzugeben: Fundament des projektierten Bauwerks und ggf. Fundamente angrenzender Bauwerke, Treppe, Typ und Ausrichtung der Tore auf und in Fluchtwegen, einschließlich freier Durchgangsabmessungen, Schornsteine, Nennwärmeabgabe und Speichervolumen, Flüssiggase,

Aufzugschächte einschließlich der Nutzfläche von Personenaufzugskabinen, Lüftungskanälen, Installationsschächten und Abfallschächten, Anordnung des Raums für die Hauptverbindungen der Zuleitungen, Badezimmer und WC-Räume, Brandschutzmaßnahmen wie Brandschutzwände, Zwischendecken, Brandschutztüren, von denen auch Ausschnitte zu sehen sind: Ausschnitt aus der bestehenden und vorgesehenen Geländefläche mit Aufständerung, Fundament und Aufständerung des obersten Grundwasserspiegels, Abmessung H je Außenwand, soweit zur Ermittlung der Distanzflächen, Deckenhöhen und -neigungen erforderlich, Aufständerung der Böden aller Etagen, Geschoßhöhen und Lichtraumhöhen, Lauf der Treppe und Rampe mit ihrem Gefälleverhältnis, Sichten auf die geplante Konstruktion mit Anbindung an benachbarte Gebäude, die Bauprodukte und Einfärbungen sowie die Geländefläche und das Straßengefälle anzeigen.

Im Baubeschrieb sind die für die Bewertung des Projekts notwendigen Informationen anzugeben, die sich nicht bereits aus den Planungen und Konstruktionszeichnungen ergaben. Einem Baubeschrieb ist eine überprüfbare Rechnung beizufügen: Gegebenenfalls umfasst die überprüfbare Berechnung: erlaubte, bestehende und vorgesehene Grundflächen oder Anzahl der Grundflächen, erlaubte, bestehende und vorgesehene Grundflächen oder Anzahl der Grundflächen, erlaubte, bestehende und vorgesehene Masse oder Massenzahl, Anzahl der Etagen.

Stabilität der Bauwerke und ihrer Bauteile, Belastbarkeit und Besiedlungsempfindlichkeit des Untergrundes und des Grundwassers. Abweichend davon werden die im einzelnen Fall erforderlichen Bauunterlagen durch die einschlägigen Vorschriften des technischen Rechts bestimmt. Bei der Beantragung einer Baubewilligung sind folgende Bauunterlagen beizufügen: Den Anträgen sind, soweit für die Bewertung des Projekts notwendig, die folgenden Bauunterlagen beizufügen:

Leistungsbeschreibung ( 7), spezielle Bauunterlagen (9), Bauunterlagen nach besonderen Bauvorschriften. Das vereinfachte Baubewilligungsverfahren erfordert die Beifügung der folgenden Bauunterlagen: Folgende Bauunterlagen müssen in das Bauanmeldeverfahren einbezogen werden: Der Vorabentscheidung ist eine Kopie der Entscheidung beizufügen: Ausschnitt aus der Immobilienkarte im Massstab 1: 1'000, weitere Bauunterlagen und Belege, die für die Bewertung der einzelnen Punkte des Bauprojektes erforderlich sind.

Bei der Beantragung einer Baubewilligung für den Bau, die Installation, den Einbau und die Veränderung von Werbeträgern sind folgende Bauunterlagen beizufügen: Ausschnitt aus der Immobilienkarte im Massstab 1: 1'000, offizieller Geländeplan ( 2), projektbezogener Geländeplan (3), Bauzeichnungen (6), Gebäudebeschreibung (7), Fotodarstellung der näheren und weiteren für die Begutachtung erforderlichen Bauunterlagen und Nachweisen.

In den Konstruktionszeichnungen müssen besonders aufgeführt sein: Durchführung der vorgesehenen Werbemaßnahmen, farbverbindliche Reproduktion aller sichtbarer Bereiche der vorgesehenen Werbemaßnahme, Präsentation der vorgesehenen Werbemaßnahme in Zusammenhang mit dem Gebäude, vor oder in dessen Umgebung sie installiert oder aufgesetzt wird. Bei der Beantragung der Baumusterzulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

Ausführungszeichnungen ( " 6"), Baubeschreibungen ( " 7"), technische Baubescheinigungen ( " 8"). Baupläne ( 6) können in Abweichung von 6 auch im Massstab 1:50 verwendet werden, Beschreibung (7), mit weiteren Informationen zu Bau, Demontage, Bedienung und Instandhaltung, Statik (8), mit Bauzeichnungen im Massstab 1:10 oder 1:50 der Tragteile und deren Anschlüsse, ggf. Grundschaltpläne für elekr.

Bei den Konstruktionszeichnungen handelt es sich unbeschadet des 1 (6) um Zeichnungen aus Textil. Die folgenden Bauunterlagen sind der Anmeldung beizufügen: Ausschnitt aus der Immobilienkarte im Massstab 1: 1 000 mit Markierung des zu entfernenden Gebäudes, Erfassungsformular für die Baustatistik nach dem Baustatistikgesetz.

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