Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Grundstücksverkehr
ImmobilientransaktionenFristverlängerung: Eigentumsübertragung eines Grundstückes, Grundpfandrecht und Abtretung oder Verschuldung eines solchen Rechtes.
Fristverlängerung: Eigentumsübertragung eines Grundstückes, Grundpfandrecht und Abtretung oder Verschuldung eines solchen Rechtes. Bei Immobilientransaktionen gelten aufgrund der Bedeutung des Grundstückes besondere formale Anforderungen: Gemäß 873 BGB ist die Zustimmung des Begünstigten und der anderen Partei über den Zeitpunkt der rechtlichen Änderung und die Eintragungen in das Kataster vonnöten.
Die Übereignung oder der Erwerb eines Grundstücks durch eine Partei ist notariell zu beurkunden (§ 311b BGB), ebenso die Übertragung. Einschränkungen des Immobilienverkehrs gibt es bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie bei Torf und Brachland, die nach dem Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz (Landverkehrsgesetz vom 28.7.1961 BGBl. I 1091) mit späteren Änderungen, aber auch nach dem Siedlungsgesetz und dem Baugesetz (BauGB) in die land- und forstwirtschaftlich genutzte Landschaft eingebracht werden können.
Grundstücksverkehr
Das Bestehen einer gesundheitsfördernden, leistungsfähigen und ökonomisch arbeitenden inländischen Agrarwirtschaft ist für die breite Öffentlichkeit, d.h. die Gesamtbevölkerung, ein wichtiger Wunsch. Eine gesunde landwirtschaftliche Struktur zu sichern, ist daher eine verantwortungsbewusste Staatsaufgabe im öffentlichen Interesses. Die GrdstVG (Grundstücksverkehrsgesetz), die die Veräuà landwirtschaftlichen Grundstücke der staatlichen Erlaubnis, die so genannte "Grundstücksverkehrsgenehmigung", ist.
In Niedersachsen sind GrundstücksveräuÃ, ob durch Ankauf, Übertragung, Austausch, Streit, Erbbau oder nie genutztes Recht, für Grundstücke unter 1 ha von der Bewilligung ausgenommen. Über 1 Hektar: An die übrigen Landwirtschaft GrundstücksverÃübrigen ist durch den notariell oder den Vertragspartnerschreiben eine formlose Anfrage an GrundstücksverÃÃ mit der Erlaubnisbehörde übrigen zu platzieren. Bewilligungsbehörde für Der Geltungsbereich des Bezirks ist das Büro für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Beschäftigung
Pachtverträge über über über Landwirtschaftlich Grundstücke unter 2 ha sind von der Meldepflicht befrei. Die Grundstücksverkehrsausschuss des Kreises Leers, bestehend aus 2 Abgeordneten des Landtages und 3 Abgeordneten der niedersächsischen Agrarkammer, beschließt über diese Anträge einmal im Monat in einer nichtöffentlichen Veranstaltung unter Beantragung des VG.