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ölabscheider Werkstatt
ÖlabscheiderwerkstattDie wichtigsten in Kurzform
Das Gebiet "Kfz-Werkstatt" gehört zum Annex 49 (mineralölhaltiges Abwasser) der Abwasserschutzverordnung, die unter anderem einen Kohlenwasserstoffgehalt von 20 mg/l für die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanalisationen festlegt. Generell ist für die Aufbereitung mineralölhaltiger Abwässer eine Leichtflüssigkeitsabscheidung (Koaleszenzabscheider) nach DIN EN 858 bzw. DIN 1999-100 und allgemeiner Bauaufsicht erforderlich.
Je nach Bereich der Werkstatt können verschiedene Stoffe wie z. B. Batteriesäuren, Bremsflüssigkeiten, Motor-/Hydrauliköl, Kühlflüssigkeiten, Treibstoffe, Kältemittel, Alkoholen usw. hergestellt werden, es muss davon auszugehen sein, dass vor allem bei der Verwendung von Reinigungsmitteln/Tensiden im Werkstatt-Wasser von einer stabilen Emulsionsbildung auszugehen ist. Zur ausreichenden Abwasserreinigung (damit der Kohlenwasserstoffwert von 20 mg/l in der öffentlichen Abwasserkanalisation zuverlässig eingehalten wird) für Dispersionen genügt ein Koaleszenzabscheider nicht mehr.
Diese Art von Anlagen ist sehr instandhaltungsintensiv in der Beschaffung und im Einsatz (die Erfahrung zeigt, dass die Anlagen nur mit einem guten Personal-Know-how und einer regelmäßigen Wartung/Kontrolle funktionieren), sehr kostspielig in der Beschaffung, und es entstehen auch Zusatzabfälle (also Entsorgungsmehrkosten). Generell ist die Planung einer abwässerfreien Werkstatt verhältnismäßig einfach zu verwirklichen.
Die Anlage 49 enthält daher den "abwasserfreien Betrieb" der Werkstatt nach Überprüfung der Möglichkeit, so dass aus technischer Hinsicht folgende Ergebnisse für die abwasserfreien Betriebe vorliegen: Regen-/Schmelzwasser, das von den Autos tropft, muss über Sammelsysteme oder Rinnen aufgefangen werden, damit es dort verdampfen kann (z.B. an Werkstatteingängen/-ausgängen, Brems-/Leistungsprüfständen, Schleiferei/Lackierung).
Zur Nassbodenreinigung können passende Bodenreinigungsanlagen zum Einsatz kommen, bei denen die Reinigungsflüssigkeit mehrmals vom Fußboden abgesaugt und bei Verschmutzungen als Müll beseitigt wird. Schüttgutverluste während der Arbeit (z.B. tropfendes Öl) müssen von geeigneten Bindemitteln aufgenommen und fachgerecht als Müll beseitigt werden. Druckluftsystem: Die entstehenden Druckluftkondensate müssen über bauaufsichtlich zugelassene Spezialkanalsysteme in die öffentlichen Kanalisationen geleitet werden.
Die Werkstattböden müssen wasserdicht sein. Parkflächen für nicht getrocknete Unfallwagen (fallen grundsätzlich nicht in den Werkstattraum, sollten aber zur Fertigstellung mit einbezogen werden): Die Parkflächen müssen materialundurchlässig gemacht werden; ohne entsprechende Bedachung muss die Ableitung in die kommunale Abwasserkanalisation über eine Abscheideanlage geschehen. Nur wenn diese modernen Minimalmaßnahmen für eine abfallfreie Werkstatt ausgeführt werden, ist keine Abscheideanlage (oder Emulsionsspaltanlage) notwendig.