Wasserschaden Mieter

Gewässerschaden Mieter

Bitte konsultieren Sie unbedingt Ihre Haftpflichtversicherung. Ab wann muss der Mieter für Schimmelpilzbefall bezahlen? Die Mieter haben keine Ansprüche gegen Nachbarn. Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin, mit einem Rechtstipp zum Thema Wasserschaden. Der Mieter haftet nicht für Wasserschäden.

Nach dem Mietrecht ist der Mieter im Zuge seiner Sorgfaltspflicht zur regelmässigen Akustik- und Sichtkontrolle der Haushaltsgeräte verpflichtet. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Nach dem Mietrecht ist der Mieter im Zuge seiner Sorgfaltspflicht zur regelmässigen Akustik- und Sichtkontrolle der Haushaltsgeräte verpflichtet. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Schläft der Mieter während des Fernsehens ein, während andere Haushaltsgeräte in Gebrauch sind, und entsteht z.B. ein Wasserschaden, so ist dies auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen; er haftet für den Gesamtschaden. Das von den Gerichten entwickelte Prinzip ist sehr strikt, da auch bei leichter Vernachlässigung sehr große Schadensfälle auftreten können.

Die laufenden Anlagen müssen in kurzer Zeit schalltechnisch und optischer Hinsicht überwacht werden, die Anlage darf während des Betriebs nicht stehen bleiben, die Wasserversorgung muss immer unterbrochen werden, wenn das Aggregat nicht in Funktion ist. Wenn in der oberen Wohneinheit kein Trinkwasser mehr vorhanden ist und bei Mietern der niedrigeren Wohneinheit ein Wasserschaden entsteht, so ist der Mieter verpflichtet, den Bauschaden zu beheben, gleichgültig, ob er wiederum von dem den Schaden verursachten Mieter erstattet wird.

Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden am Eigentum des Vermieters (Hausrat, Geräte) können jedoch nicht gegen den Mieter erhoben werden, es sei denn, der Mieter hat den Sachschaden mindestens schuldhaft selbst verschuldet (siehe untenstehendes Beispiel). Im Regelfall hat der Leasinggeber seine vertragliche Haftpflicht jedoch auf grobe fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen begrenzt.

Schadenersatzansprüche können jedoch gegen den Mieter erhoben werden, der den Mangel mindestens durch Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Wenn zum Beispiel eine Leitung in einer Wohnanlage bricht, muss der Besitzer auch den verursachten Sachschaden an der benachbarten Wohnung ersetzen, auch wenn er kein Mitverschulden hat. Sie ( "Mieter") müssen den Nachbarschaftsschaden ersetzen, wenn ihr Eigentum von Einflüssen aus dem eigenen Eigentum betroffen ist.

Wir sind nicht nur für Wasser-, sondern auch für alle "Einwirkungen" haftbar, darunter vor allem für Ruß- und Rauchschäden bei Bränden in Wohngebieten. Die Entscheidung des BGH hat keine Auswirkungen auf Mieter in einem Wohnhaus, in dem alle Wohneinheiten demselben Besitzer angehören. Im Schadensfall müssen Sie sich an den Mieter wenden, nur im Falle eines Verschuldens haftet der Mieter auch füreinander (siehe voriger Absatz).

Die Vorschrift des 906 Abs. 2 S. 2 BGB gilt in dieser Aufstellung gemäß dem Beschluss des Bundesgerichtshofs sinngemäß, wonach der Mieter für den Vermögensschaden eines Pächters der Nachbarwohnung auch ohne eigenes Verschulden haftbar ist, wenn von seiner Wohnungseinrichtung ein "Einfluss" ausgeht (typische Anwendungsfälle sind z. B. Wasserschaden nach Rohrbrüchen oder Verschmutzung nach Wohnungsbränden).

Die Mieter und Hauswirte sollten ihren jeweiligen Schutz nachprüfen. Derjenige, der einen Schadenersatzanspruch erhebt, muss prinzipiell die Nachweispflicht tragen, d.h. er muss alle gesetzlichen Anforderungen, aus denen sich der Schadenersatzanspruch ergebe. Die Beweislastumkehr (ständige Zuständigkeit des BGH, z.B. Urteil vom 26.11.1997 und 03.11.2004 - VII ZR 28/04) erfolgt im Rahmen des Mietrechts ( 538 BGB), so dass der Mieter generell nachzuweisen hat, dass er dadurch kein eigenes Schuldbekenntnis hat.

Es ist jedoch notwendig, dass der entstandene Sachschaden in der Mietwohnung oder den zur gemeinsamen Nutzung freigegebenen Gemeinschaftsräumen durch "Mietnutzung" verursacht wurde (z.B. nicht durch vom Eigentümer beauftragtes Fachpersonal). Kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Eintritt des Schadens nicht durch den Mieter verursacht oder beeinflusst wurde, verbleibt die Nachweispflicht des Leasinggebers (BGHZ 131.95, 103 f).

Die Vermieterin muss daher dem Mieter eine Ursache und einen Fehler im Feuer vorweisen. Nach Auffassung des BGH (u.a.) hat der Mieter nachzuweisen, dass die Schadenursache nicht aus dem Fehlverhalten eines Dritten resultiert, für das der Mieter nicht haftbar ist (§ 278 BGB) (allgemeine Auffassung im Mietrecht).

Die Entscheidung des BGH (3. November 2004 - VIII ZR 28/04) betraf Wasserschäden durch einen geöffneten Zapfhahn. Der Mieter hatte vor dem Bezug in der Ferienwohnung gearbeitet und die Ferienwohnung danach verließ. Der nächste Morgen wurde der Defekt entdeckt, ein Hahn wurde aufgedreht.

Derjenige, der den Hahn zugedreht hatte, konnte am Ende nicht abgeklärt werden. Die Mieterin musste für den entstandenen Sachschaden nicht haftbar gemacht werden, der Mieter konnte die Schadensursache nicht nachweisen. Von der Sonderzinssituation bei Schadenfällen im Mietvertrag ergibt sich - zumindest wenn die Versicherungsbeiträge an die Mieter weitergegeben werden - die Mietvertragspflicht des Mieters, auch die vorhandene Versicherungen abzuschließen (BGH, Urteile vom 3.11. 2004 - VII ZR 28/04).

Verstößt der Mieter gegen seine Verpflichtung, den entstandenen Sachschaden über die Versicherungen zu regulieren, kann er entsprechende Ansprüche des Mieters ( "Zahlung der Entschädigungskosten") mit einem Schadenersatzanspruch aus sog. "positiver Vertragsverletzung" (BGH u.a.) verrechnen. Übernimmt die Kaskoversicherung den Schadensersatz, kann sie den Mieter nicht regresspflichtig machen, wenn dem Mieter nur leichtes schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden kann (BGHZ 145.393, 397 ff[=WM 2001.122]).

Weiteres ist nur dann gegeben, wenn der Mieter den Mangel durch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit verursacht hat. Der Vermieter muss dann auch den entstandenen Sachschaden entschädigen, kann den Mieter aber in der Folge freistellen (Regress). Beispiel für Grobfahrlässigkeit: Es ist in der Regel Grobfahrlässigkeit, den Wasseranschluß über einen langen Zeitabschnitt hinweg unter Spannung zu halten:

O 97/84 VersR 1986, Vgl. auch OLG Hamm - Entscheidung vom 27. März 1984 - 27 U 433/83 - NJW 1985, Vgl. dazu Nr. 2, Vgl. 2, S. 2, S. 2, O 97/84 VersR 1986, S. 364; vgl. allgemein zur Kontrolle einer laufender Waschanlage auch OLG Hamm - Entscheidung vom 27. März 1984 - 27 U 433/83 - NJW 1985, S. 432. S. 2 - Wenn eine Wasserleitung im winterlichen Zustand durch frostbedingte Rohrbruch in einer nicht beheizten Wohnungl.....

Der Leasinggeber hat seine Pflicht zur Verkehrssicherheit gebrochen. Er war dafür verantwortlich, dass die rechtlichen Interessen des Leasingnehmers nicht beeinträchtigt werden. Vor allem wegen der zum Schadenszeitpunkt herrschenden höheren Temperaturen hätte er auch in der leeren Ferienwohnung für ausreichend Wärme gesorgt. Die Tatsache, dass der Hausherr zum Schadensfall im Ferienaufenthalt war, kann ihn nicht erlösen.

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