Welche Versicherung übernimmt Wasserschaden

Mit welcher Versicherung werden Wasserschäden gedeckt?

Von wem werden die Kosten übernommen und wie verhalten Sie sich richtig? Ein Wasserrohrbruch, Überschwemmung oder verstopfter Abfluss: Ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben, die Folgeschäden sind oft erheblich. Haben alle Hausbesitzer eine solche Versicherung? Die Haftpflichtversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Jedenfalls nicht in der Hausratversicherung.

Bauversicherung

Bei Wasserschäden am, im oder um das Haus herum kommt oft die Entscheidung, wer dafür bezahlen soll. Die Sachlage ist eindeutig, wenn z.B. aus einem Rohr austritt und die Möbel zerstört werden - die Hausratsversicherung übernimmt diesen Umstand. Die kantonalen Bauversicherungen der meisten Kantone übernehmen die Naturgefahren, die in der Gebäudebrandversicherung enthalten sind.

Naturgewalten sind unter anderem Überflutungen und Überflutungen oder Unwetter, wenn der Sturm sehr heftig weht, in der Nähe des Gebäudes Baumwurzeln verursacht oder das Haus bedeckt. Im Appenzellerland Innererrhoden, Genf, Schwyz, Uri, Schwyz, Wallis und im Kanton Oberösterreich bietet die Privatwirtschaft eine Versicherung gegen Naturgefahren an. Hochwasserschäden sind bereits durch die gesetzliche Gebäudeversicherungspflicht abgedeckt.

Sichern Sie sich mit der GVB Wasserversicherungen gegen alle anderen Schäden, die z.B. durch einen Leitungsbruch auftreten können. Zum Beispiel, wenn eine Leitung im Hause zerbricht und das ganze Jahr über geflutet wird, sind die Schäden am Bauwerk nicht mitversichert. Falls Wasserrohre im Hause, damit verbundene Installationen, Springbrunnen oder Becken den Defekt auslösen.

Bei Badewannenüberlauf oder leerem Bett. Dringt Regen, Schnee oder Tauwasser so stark in das Gebäude ein, dass auch nur ein einziges Hausdach zu laufen anfängt, aber wenn Sie ein offenes Schaufenster haben, bezahlt die Hauswasserversicherung nicht. Falls Abwässer in der Abwasserleitung oder im Grund- wasser anfallen und die Schäden im Haushalt verursachen.

Bei einem Rohrbruch außerhalb des Gebäudes übernimmt die Bauwasserversicherung den Folgeschaden, wenn das Rohr eine Versorgungsleitung zum Wohnhaus ist. Falls Frosteinwirkung den Defekt hervorruft und die Rohre angetaut und instandgesetzt werden müssen. Manche Versicherungsleistungen (und natürlich auch die Prämien) sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich: Nahezu alle Versicherer decken die anfallenden Gebühren für den Standort der gestrichelten Linie(n) in begrenztem Umfang.

Dagegen sind die Kosten für die Instandsetzung des fehlerhaften Kabels in der Regel nicht gedeckt. Die meisten Unternehmen übernehmen einen Basisbetrag von CHF 5'000 für Reparaturarbeiten, wie das Aufdecken, Abdecken und Ausrichten einer Pipeline. Wenn Sie kostspielige Platten wie z. B. Granit oder Granit gelegt haben, sind Sie im Schadensfall in der Regel nicht versichert.

Manche Versicherer tragen auch die Kosten für die Reinigung und Entsorgung. Liegt der entstandene Sachschaden an einem Konstruktionsfehler, übernimmt die Bauwasserversicherung nichts. Je nachdem, wer dafür verantwortlich ist, muss die Versicherung des Totalunternehmers, Bauherrn, Architekten oder Technikers oder des Eigentümers den entstandenen Sachschaden selbst tragen. Abhängig vom Aufbau und der Erweiterung ist das Wagnis und damit die Versicherungsprämie für die Bauwasserversicherung größer.

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