Benzinabscheider Garage

Garage für Benzinabscheider

In Garagen, Werkstätten und Parkhäusern, in denen Kraftfahrzeuge gewaschen, gewartet oder betankt werden, sind Benzinabscheider erforderlich. und Abwasser aus Reinigungsprozessen in Werkstätten. werden zu Benzinabscheidern mit automatischem Verschluss. In Garagen, Werkstätten und Parkhäusern werden Benzinabscheider benötigt, wenn dort Kraftfahrzeuge gewaschen, gewartet oder betankt werden.

Ausfällapparat

Die Benzinabscheider werden in Autowerkstätten, Reparaturwerkstätten und Parkhäusern benötigt, wo Fahrzeuge gereinigt, repariert oder aufgetankt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass Benzinabscheider so nah wie möglich an der Sammelstelle, wenn möglich außerhalb des Hauses, in einer frostsicheren Wassertiefe installiert werden sollten. Ein Warnsystem am Benzinabscheider signalisiert, wann der Separator entleert werden soll.

Vor dem Separator muss ein Schlammabscheider installiert werden. Das Reinigungsverfahren in Benzin-Separatoren basiert darauf, dass sich die im Abwasser enthaltene Benzin- oder Ölkomponente aufgrund der unterschiedlichen Dichte an der Wasseroberfläche sammelt und in besondere Sammelbehälter gelangt (Benzin, Öl und viele mineralölbasierte Abwasser sind heller als Wasser).

Traum-Garage?! - Damit die Traummauer nicht zum juristischen Alptraum wird.

Wir wären aber nicht in Deutschland, wenn der Aufbau und die Benutzung einer Garage nicht auch eine große Anzahl von gesetzlichen Regelungen beeinflussen würde. Das fängt schon bei der Konzeption und dem Aufbau einer Garage an (privates und staatliches Baurecht) und hört nicht bei der Inanspruchnahme auf.

In diesem Beitrag können zwar nicht alle Rechtsfragen angesprochen werden, aber ich möchte in alphabetischer Reihenfolge einige der wesentlichen Punkte in der praktischen Arbeit erläutern: Parken von Kraftfahrzeugen in "anderen Räumen" Vor dem Aufbau muss zunächst überprüft werden, ob ein Entwicklungsplan vorliegt. Jeder, der eine Garage errichten möchte, muss zuerst eine Baubewilligung beantragen oder wenigstens den Aufbau melden.

Hier erfahren Sie auch, ob in Ausnahmefällen Werkstätten bis zu einer gewissen Grösse nicht genehmigungspflichtig sind und erhalten immer gute Tips. Hinweis: Wenn Sie gegen das Baurecht verstoßen, müssen Sie die Garage eventuell später wieder demolieren! Je nach Landesbaurecht können Werkstätten auch ohne Freiraum unmittelbar an der Landesgrenze erbaut werden.

So ist in Baden-Württemberg z.B. eine Grenzbildung von neun Metern oder bei Berühren von zwei Grundstücksgrenzen eine Grenzbildung von höchstens 15 Metern an beiden Landesgrenzen erlaubt. Der Garagenraum darf höchstens drei m hoch und 50 m² groß sein. Im Regelfall muss ein Baugesuch auf einem offiziellen Vordruck eingereicht werden.

Im Regelfall sind ein Grundstücksplan, Geländeplan, Architekturzeichnung, ggf. Gebäudebeschreibung und ggf. Baustatik der angrenzenden Grundstücke und, falls verfügbar, ein Erschließungsplan beizulegen. Diejenigen, die die Garage nicht selbst bauen, müssen einen eigenen Vertrag unterzeichnen. Es ist immer dann sinnvoll, wenn verwandte Gewerke wie Erdbau, Planung der Zufahrt, Dachbegrünungen, Einbau der Zufahrt etc. von ein und demselben Betrieb zum Fixpreis durchgeführt werden.

Wenn in der Garage ein Wasserabfluss mit Abwasseranschluss ist, kann ein Öl- oder Benzinabscheider erforderlich sein, bei kleinen Garagen (unter 100 m²) ist dies aber in der Regel nicht erforderlich. In der Garage ist es sicher, auf einen Rohranschluss zu verzichten. 2. Doch wer eine neue Garage bauen oder die elektrische Anlage an die Anforderungen von Schraubern adaptieren will, muss bedenken, dass die diesbezüglichen Bestimmungen in den vergangenen Jahren sehr viel verschärft wurden:

War früher eine einzige Absicherung für die ganze Garage ausreichend, müssen nun Beleuchtung, Anschlüsse, ggf. Schacht, Steckdose etc. separat abgesichert werden. Interessanterweise bieten einige gute Lieferanten von vorgefertigten Garagen auch maßgeschneiderte Bekleidung an, d.h. Garagenfertigteile in verschiedenen Größen, die zum Teil auch untereinander kombinierbar sind und somit Individuallösungen ermöglichen (z.B. www.groetz-fertiggaragen.de).

Die Garagenverordnung sieht auch hier zum Teil Vorschriften vor. Entwarnung: Nach der Garagenverordnung (z.B. Baden-Württemberg) dürfen Frauen-Parkplätze nur in abgeschlossenen großen Garagen (d.h. über 1000 m²) zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie eine Garage in eine Hobby-Werkstatt umbauen wollen (vielleicht für Ihre Vereinsfreunde) und den Schwerpunkt vom Parken auf "Reparieren/Restaurieren" verlegen wollen, müssen Sie mit Schwierigkeiten kalkulieren.

Es gibt in den jeweiligen Staaten Garagenvorschriften, die sowohl beim Aufbau als auch bei der Benutzung einer Garage zu berücksichtigen sind. So gibt es z.B. Vorschriften über Grösse, Ein- und Ausgänge, Rampe etc. Besonders wenn Sie selbst bauen, sollten Sie sich die Werkstattbestimmungen in Ihrem eigenen Land genau durchlesen. Dabei ist es z.B. von Bedeutung, dass kleine Garagen (bis 100 m²) nur dann direkt an anderweitig genutzte Räume (Keller etc.) und andere Gebäude angeschlossen werden dürfen, wenn dichtschließende Tore vorrätig sind.

Das Lagern von Ottokraftstoff in Kannen ist in der Werkstattverordnung meist durchgesetzt. Häufig ist in dicht geschlossenen, unzerbrechlichen (!) Containern außerhalb von Kraftfahrzeugen eine Begrenzung auf 200 l Diesel oder 20 l Ottokraftstoff zu finden. Bei gewerblicher Verwendung ist ein Nutzungsänderungsantrag bei der Baubehörde für bestehende Werkstätten einzureichen.

Grundsätzlich darf eine Garage nur zum Parken von Kraftfahrzeugen, für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und nicht als kommerzielle Werkstätte benutzt werden. Es kursieren heftige Spekulationen über Inspektions- oder Baugruben im Rahmen des Garagenbaus. Nichts davon ist normalerweise nötig. Ein (!) Schacht ist grundsätzlich erlaubt und sollte auch Bestandteil eines jeden erforderlichen Bauantrages sein.

Es ist nur darauf zu achten, dass er nicht an die Kanalisation angebunden wird, da sonst Öl- und Benzinabscheider und ggf. Hubeinheiten benötigt werden. Nutzbreite in der Regel: 90 bis 100 cm. Das ist nur Sinn, wenn die Garage ausreicht. Die Garage muss (um z.B. die Vorzüge einer Grenzanlage ausnutzen zu können) mindestens groß genug sein, um einen Mittelklassewagen unterzubringen.

Eine kleine Halle als "Motorradgarage" genügt dafür meist nicht. In Industriegebieten gibt es kaum Einschränkungen, in Wohngebieten darf die Geräuschentwicklung nur im Rahmen der gewohnten Wohnbebauung bleiben und verursacht daher meist Probleme. Gleiches trifft auf die kommerzielle oder quasikommerzielle Verwendung zu.

Meistens helfen hier die Betreuung einer gutbürgerlichen Umgebung, die Einladungen zu einem Glas Wein oder einer Tasse Kaffe oder, wie bei grösseren Partys, die Vorankündigung, wenn es etwas mehr wird. Das Garagenreglement der Bundesländer sieht in der Regel für kleine Garagen (bis 100 m²) eine ausreichende Lüftung vor.

Hinweis: Wird die Garage auch für Alltagsfahrzeuge (Regen, Schneefall, Schlamm) benutzt, empfehlen wir den Kauf eines leistungsstarken (!) Luftentfeuchters (siehe Rubrik Kleinanzeigen). Wenn Sie eine eigene Garage haben, müssen Sie nur die Vorschriften der Garagenordnung einhalten. Im Falle von Stockwerkeigentum oder Vermietung mit gemeinsamer Parkgarage gibt es in der Regel separate oder als Teil der Wohnungsordnung und im Falle von Stockwerkeigentum die Aufteilungserklärung, in der die Benutzung der Tiefgaragenstellplätze generell eingeschränkt ist.

In der Regel ist die Aufbewahrung von Accessoires wie z. B. Bereifung oder ähnlichem oder die Durchführung von Arbeit am Auto dort untersagt.

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