Entwässerung Regenwasser

Dränage Regenwasser

Niederschlagswasser: - Regenwasser in stark schwankender Menge und Reinheit. Regenwasser oder der Abfluss in Oberflächengewässer. muss aber mit freiem Abfluss auf dem Grundstück abgeleitet werden. Regenwasser kann nicht mehr in den Boden sickern und wird daher abgeleitet.

Regenwasser: Entwässerungsplanung für Gebäudetechnik | Entwässerung

Nach DIN 1986-100, Teil 100: Vorschriften in Anlehnung an DIN EN 752 und DIN EN 12056 sollten alle Optionen der regenwasserwirtschaftlichen Dezentralisierung bevorzugt bei der Projektierung und Dimensionierung von Regenwasserableitungen genutzt werden, um die Ableitung von Regenwasser in die öffentlichen Kanalisationen dauerhaft zu mindern.

Die dezentrale Regenwassernutzung umfasst: Grund für diese Regelung: Da die Abwasserkanäle durch die stetige Entwicklung oft überfordert sind, lehnen viele Kommunen die Ableitung von Regenwasser aus dem Gelände in das Kanalnetz ganz oder zum Teil ab. Das Regenwasser darf nicht in Bereiche des Straßenverkehrs eingeleitet werden. Folgende Punkte müssen bei der Projektierung und Dimensionierung von Regenwasserableitungen berücksichtigt werden:

Niederschlagsintensität (r), die so genannten effektiven Abflussbereiche (A) und der Abflussbeiwert (C). Der Ablauf wird entsprechend dem Regenwasserablauf Qr in l/s dimensioniert: Der Bemessungswert der Niederschlagsintensität (auch Niederschlagsintensität genannt) ist ein Parameter für die Regenwassermengenberechnung und für die Auslegung von Regenentwässerungssystemen, Notentwässerungssystemen sowie für die Vorbereitung von Überlast- und Hochwasserschutzmaßnahmen. Für die Bestimmung der geforderten Niederschlagsintensität sind die Angaben nach der Koordinierten Starkregen-Regionalisierungsanalyse des DWD 2000 zu berücksichtigen.

Einen Überblick über die Niederschlagsintensitäten für die gängigsten Städte in Deutschland gibt die tabellarische Darstellung A.1 der Norm 81-100. Der Jahresniederschlag für die Entwässerung von Dacheindeckungen muss mind. alle 5 Jahre (T = 5) sein. Mit D = 5 min muss die entscheidende Niederschlagsdauer noch berücksichtigt werden. Für alle Dachoberflächen ist eine berechnete Niederschlagsintensität r(5.5) entscheidend, ungeachtet der Neigung und der Bauart des Daches.

Für Immobilienflächen (außer Dachflächen) muss die jährliche Niederschlagsmenge für Niederschlagsgebiete ohne geplanten Regenrückhalt mind. alle 2 Jahre (T = 2) sein. Mit einer vorgegebenen Niederschlagsdauer von D = 5 min muss für diese Bereiche eine berechnete Niederschlagsintensität r(5,2) weiter verwendet werden.

Abwasserbeseitigung (Entwässerung)

Gemäß 7 des Wasserschutzgesetzes muss unbelastetes Regenwasser abgeleitet werden. Eine Infiltration über den überwucherten Erdboden ist in der Regel der Infiltration in einem Versickerungssystem unter Tage zu bevorzugen. Falls eine Infiltration nicht möglich ist, kann das Regenwasser in ein Wasserkörper abgelassen werden. Das Eindringen von Regenwasser ist in den Grundwasserschutzbereichen S1 und S2 sowie in Grundwasserschutzgebieten zu unterlassen.

Ermittlung des maximalen Retentionsvolumens bzw. der Retentionsbecken auf Grundstücken nach der Leitlinie und praktische Hilfe bei der Regenwasserbeseitigung. Ist das Versickern von unbelastetem Regenwasser aufgrund fehlender Untergrunddurchlässigkeit nicht möglich, kann eine Nutzung des Regenwassers sinnvoll sein und den Trinkwassereinsatz mindern. Die anfallenden Regenwässer können z.B. zur WC-Spülung oder als Spülwasser ausgenutzt werden.

Solche Regenwassernutzungen übersteigen die Bewässerung von Gärten und in vielen Bereichen sind die notwendigen Sanitärinstallationen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Zur Vermeidung von Trinkwasserverunreinigungen ist es notwendig, zwei komplett voneinander unabhängige Rohrleitungssysteme für Trink- und Regenwasser (Brauchwasser) zu schaffen. Wenn das verbrauchte Regenwasser als Schmutzwasser in die öffentliche Abwasserentsorgung eingespeist wird, müssen die Abwasserabgaben bezahlt werden, so dass die Menge des Abwassers gemessen werden muss, was zu Zusatzkosten führen kann.

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