Landeswassergesetz sh

Staatliches Wassergesetz sh

("Landeswassergesetz" - LWG) - (Auszug). Die Landesverordnungen und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Schleswig-Holstein. Als Revisionsstelle dient der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH), ich verweise auf die Broschüre der Landesregierung Schleswig-Holstein "Sturmflut - wat geiht mi dat an? Alle gesetzlichen Regelungen zum Küstenschutz in Schleswig-Holstein sind im Landeswassergesetz (LWG) zusammengefasst.

56 LWG, Zulassung (nach § 36 WHG)

Das Errichten oder Ändern von Einrichtungen in oder an der Oberfläche Gewässern erfordert die Zustimmung der Wasserbehörde. Diese Bewilligungspflicht nach S. I. besteht auch für Einrichtungen von für, die der Nutzung, Erhaltung oder Erweiterung eines genehmigungspflichtigen Gewässers, in oder auf Bundeswasserstraßen im Sinn des Bundeswasserstraßengesetzes, für die eine Bewilligung nach  19a WHG und  139 erforderlich ist, wenn durch sie eine Kontamination des Gewässers oder eine Beeinträchtigung seiner Beschaffenheit oder der Wasserableitung vorgesehen werden soll.

Bei der Wasserwirtschaftsbehörde ist die Zulassung zu beantragen. 2. Im Bewilligungsbescheid sind Zusatzbestimmungen nach 107 des Bundesverwaltungsgesetzes zulässig enthalten. Eine Bewilligung liegt vor, wenn die Wasserbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Antrags anders beschließt. Dürfen nur verweigert werden, wenn zu befürchten ist, dass das vorgesehene Vorhaben dem Gemeinwohl, vor allem der öffentlichen Gesundheit, dient (beeinträchtigt).

Das Aufnehmen, Ãndern oder Ergänzung von Zusatzbestimmungen im Sinn von S. 1 sowie der Entzug erfolgen auch nach der Nichtigkeit der Zulassung zulässig, wenn dies zur Verwirklichung der Managementziele nach  2b und des MaÃ?nahmenprogramms nach  131 gem. den entsprechenden Vorgaben enthält nötig ist. Für den Fall des Widerrufes nach Maßgabe von Absatz 3 ist § 117 Abs. 6 BVwG sinngemäß anzuwenden.

juristische Bibliothek

Diese Vorschrift betrifft Oberflächengewässer, Küsten- und Grundwässer sowie deren Bestandteile und solche, die nicht frei von Wasserquellen abfließen, und vereinheitlicht die Übereinstimmung ihrer Umsetzung mit den Zielsetzungen der Wasserbewirtschaftung. Sie gliedert Oberflächengewässer und küstennahe Gewaesser in zwei Verordnungen, schreibt neben der öffentlichen Nutzung auch ungenehmigte Nutzungen vor und reguliert das Eigentum an den Gewaessern sowie deren Erschliessungs- und Unterhaltspflichten.

Sie legt das Vorgehen bei der Einrichtung von Gewässerschutz, Heilquellenschutz und Hochwassergebieten fest, reguliert den Schutz der Küsten und die Wasserüberwachung sowie die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Wasser- und Küstenschutzbehörde und enthält Verkehrsregeln für die Wassernutzung.

Das nicht planmäßige Enteignungsverfahren: Überprüfung der Bedingungen durch.... - Wladimir Gisela Henze

Enteignungen können als nicht planerisches Zubehör bezeichnet werden, wenn sie für die Durchführung von Projekten vorgenommen werden, die vor dem Entziehungsverfahren noch nicht offiziell geplant wurden. Im Gegensatz zur Entziehung aufgrund eines Flächennutzungsplanes oder zur Umsetzung eines Entwicklungsplans ist die Entziehung ohne Planzubehör bisher wenig beachtet worden. Die Regulierung dieser Aufstellung ist aus der Perspektive der gesetzlichen Enteignungsbehörden in den staatlichen Enteignungsgesetzen geregelt:

Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an die Enteignungen unter Berücksichtigung der bisher nicht beachteten Rechtssprechung im Detail geregelt und auslegt. Dabei wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Entzugsbehörde bei ihrer Untersuchung an vorgeschaltete Raumordnungs- und Genehmigungsentscheidungen geknüpft ist. Es zeigt sich, dass die Gesetze zur staatlichen Zwangsenteignung die Aufgabe einer "Ersatzplanungsbehörde", die der Entziehungsbehörde im Falle der nicht planmäßigen Zwangsenteignung obliegt, nur unzureichend gestalten.

Mehr zum Thema