Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
öffentliche Kanalisation
Abwasserbeseitigungnw-headline" id="Abwasserentsorgung">Abwasserentsorgung Obligatorisch
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz wird die Erstellung und Instandhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen von Privatpersonen, Unternehmen und Betrieben, Wasserkooperativen, Gemeinden und Wasserverbänden durchgeführt. Die Abwasserentsorgung wird in der Regel an zentraler Stelle durchgeführt, d.h. das Schmutzwasser wird meist von einer Behörde über ein Kanalnetz erfasst und einer Zentralkläranlage zuführt . Die Abwasserentsorgung in Deutschland ist zu 96% an das öffentliche Kanalnetz und zu 95% an öffentliche Kläranlagen angeschlossen[2] Zur Refinanzierung ihrer Arbeit berechnen die Abwasserbehörden Entgelte und Umlagen.
Eine dezentralisierte Abwasserbeseitigung über Kleinstkläranlagen kann auch dem Allgemeininteresse nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht werden. Bei der dezentralen Entsorgung von Haushaltsabwässern im Leitsystem findet in Kombination mit der Abwasserreinigung in kleinen Kläranlagen mit nachfolgender Ableitung in Wasser oder Grund-wasser (Versickerung) statt. Der Gesetzgeber will, dass Niederschlagswässer in der Regel dem Vorfluter so nahe wie möglich am Entstehungsort zugeleitet werden; bei verschmutztem Wasser ist dies eine Ermessensfrage der Entsorgungsbehörden, die nach den meisten staatlichen Wassergesetzen der Genehmigung der verantwortlichen Wasserbehörde bedürfen.
Bau und Betreiben von öffentlichen Abwassersystemen und Zentralkläranlagen
Für den Bau und die Bewirtschaftung der öffentlichen Kanalisation und der zentralen Kläranlagen ist die Politik zuständig. Ã-ffentliche und privatwirtschaftliche Kläranlagen werden nach dem GeneralentwÃ?sserungsplan (GEP) errichtet. Alle Einrichtungen (öffentliche Kanalisation, Zentralkläranlagen, sonstige Einrichtungen usw.), die für die Abwasserbehandlung und -entsorgung genutzt werden (siehe ABl. 1997, 430).
Auch der Bau der Kanalisation muss diesem Entwicklungsprogramm folgen. Das öffentliche Abwassersystem sollte möglichst auf öffentlichem Gelände, meist auf Straßen, verlegt werden. Durch die zunehmende Nutzungsdauer bestehender Kanalsysteme und die Verschärfung der Auflagen des neuen Wasserhaushaltsgesetzes stellt sich zunehmend die Problematik der Adaptierung und des Verlegens von Kanalsystemen.
Neue Herausforderungen stellt die Gütegemeinschaft an die Kläranlagenbetreiber: Kläranlagenbetreiber müssen die Anlage instand halten, Störungen vom normalen Betriebsablauf erkennen, deren Ursache klären und sofort beseitigen und während des Betriebs alle geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der zu entsorgenden Stoffmengen einleiten.
Eigentümer von Abwasserbehandlungsanlagen müssen dafür sorgen, dass die für den Anlagenbetrieb zuständigen Mitarbeiter benannt werden, dass das Bedienpersonal über das erforderliche Fachwissen verfügen und dass die abgegebenen Stoffmengen und Stoffkonzentrationen bestimmt werden, wenn die Genehmigung zahlenmäßige Vorgaben beinhaltet. Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass die eingeleitete Schadstoffmenge bestimmt wird.
Gegebenenfalls können die Unternehmen auch aufgefordert werden, die Auswirkungen der Abwassereinleitungen auf das betreffende Oberflächenwasser zu prüfen. Der Kläranlagenbetreiber muss den zuständigen Stellen einen Report über die wesentlichen Betriebsdaten vorlegen. Um die Eigenverantwortlichkeit zu stärken, können die Resultate der Eigenkontrolle auch in den Bereich der amtlichen Aufsicht einbezogen werden.
Die Baukosten einer zweischaligen Abwasserkanalisation im Gebiet einer Wasserschutzzone S2 sind vom Eigentümer des jeweiligen Wohneigentums zu tragen. Das Abgrenzen von Privat- und Gemeinschaftskläranlagen ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit und richtet sich deshalb neben dem Recht des Kanton und des Staates vor allem nach den Vorschriften der Abwasserverordnung.
Kommunikationsmagazin 7/8 1999 "Strategische Planung am Beispiel der ARA Uster" Kommunikationsmagazin 4 1995 "Reparatur ohne Gräben" Kommunikationsmagazin 6 1995 "Grabenlose Verlegung" Kommunikationsmagazin 6 1996 "Kanalfernsehen