Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden durch Nachbar
Gewässerschaden durch NachbarnWasserschäden im Doppelhaus des Nachbars.... S. 1 des Forums Haus & Wohnung.....
Ich wohne in einem Doppelhaus, das meinen Familien gehörte. Auf der anderen Hälfte lebt eine andere Gastfamilie. Die Frau gehörte zu dieser Gruppe. Jetzt ist es so, dass unser Nachbar meint, dass sie einen schweren Wasserschaden haben, der durch einen Rohrbruch in der Kellerdusche hervorgerufen wurde. Wir haben heute auch klare Feuchte im Erdgeschoss ermittelt.
Der Nachbar sagte jetzt, dass seine Versicherungsgesellschaft nicht dafür zahlt. Muss man das wirklich aus eigener Kraft zahlen (wir oder meine Eltern haben nur eine Feuerversicherung)? Sonst muss er seine Schuld auf diese Weise abbezahlen.
Ein Wasserschaden wurde vor 2 Tagen in unserem Hause (Grundstück) gefunden.
Ein Wasserschaden wurde vor 2 Tagen in unserem Hause (Grundstück) gefunden. Ich habe etwas frisches in den Wänden und im Fußboden. Sowohl für Bauten als auch für Haushaltsgegenstände sind wir mitversichert, da dies nicht der erste Wasserschaden ist. Problematisch ist nun, dass die Kunsthandwerker klargestellt haben, dass das Trinkwasser aus dem benachbarten Wohnhaus unmittelbar an der Mauer kommt.
Die Versteigerung des Nachbarhauses erfolgt in ca. 2 Wochen, da der Nachbar (wahrscheinlich) in die Insolvenz ist. Er ist also total am Ende. Soweit wir wissen, gehörte das Gebäude seit mehreren Tagen (oder Monaten) der kreditgebenden Bank (Sparkasse). Im Hause gibt es schon seit langer Zeit einen kapitalen Wasserschaden (verschimmelte Mauern etc.), der jedoch weder vom Vorbesitzer noch vom jetzigen Eigner geleitet wurde.
Wie gesagt, der ehemalige Eigentümer ist bankrott und ich kann mir nicht denken, dass es noch etwas von ihm zu bekommen gibt. Muss mich meine Hausrat-/ Gebäudeversicherung zunächst für den entstandenen Sachschaden entschädigen, obwohl der Urheber (eindeutig) ersichtlich ist? Wäre es möglich, den derzeitigen Eigentümer (d.h. die Bank) auf den entstandenen Verlust zu verklagen, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht zur Leistung gezwungen wäre, da sie den entstandenen Verlust auch (wie ich meiner Ansicht nach leichtfertig gesagt habe) nicht ausbessert?
In der Regel haften Sie für Ihr Vermögen, aber dann wird die Hausbank mit Sicherheit behaupten, dass der Urheber der frühere Eigentümer war.