Kanal Türpe Preise

Channel Türpe Preise

AGB Kanal-Türpe Umwelt GmbH & Co. Die vereinbarten Preise beziehen sich ausschließlich auf die eigenen Leistungen des Auftragnehmers. Abwassersanierung | Kanalsanierung | TV-Kanalinspektion | Abwasserkanal | Kanalunterkante Clariant bietet das richtige Paket aus Preis und Lage. Auftraggeber: Kanal-Türpe Döben GmbH & Co.KG.

Abwassertür-Umgebung AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden ausschliesslich Anwendung. Gleiches gelte, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der entgegenstehenden AGBs des Auftraggebers den Vertrag uneingeschränkt durchführt. Alle Absprachen bedürfen der Schriftform. Gleiches trifft auf Sicherheitenvereinbarungen und Zusagen sowie spätere Nachträge zu. Im Falle von Beseitigungsmaßnahmen sind die Erkenntnisse des Auftraggebers über Abfallart und Abfallmenge auch für den Auftraggeber und den Auftragnehmer bindend.

Er hat dem Auftragnehmer alle für die Auftragsausführung notwendigen Angaben zu machen, die aktuelle Planung der Servicesysteme zur Kenntnis zu bringen und auf besondere Merkmale wie beispielsweise Beschädigung oder Veränderung der Leitungssysteme, Rohrleitungen mit mehreren Biegungen, Durchbrüche im Leitungssystem, Einsatz von chemischen Rohrreinigungsmitteln, besonders gefährdeten Werkstoffen (Kunststoff, Graphit, poröse und schwach gealterte Materialien), ihm bekannten Rohrreinigungsmitteln wie Klebstoffe, Bruchstücke, Beton, Putz, Stein und Wurzel, Pumpbarkeit des vom Vertrag erfassten Werkstoffes und abschließend über vorherige Reinigungstests.

Ist dies nicht durch den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten gewährleistet, ist der Auftragnehmer zu unterrichten. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die im Zuge der Entsorgungsmaßnahmen übergebenen Abfallstoffe den festgelegten Vorgaben genügen und keine weiteren Stoffe/Abfallstoffe eingemischt werden. Die Auftraggeberin ist dazu angehalten, die An- und Abreise des Auftragnehmers auf einer asphaltierten Zufahrtsstraße zu gewährleisten, die für den Transport von bis zu 30 t schweren Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Die vom Auftragnehmer zur Verfuegung gestellten oder vom Auftragnehmer gemieteten Container muessen sorgsam behandelt, gesichert, nur mit dem vertragsgemaessigten Abfall befuellt und unbeschadet zurueckgegeben werden. Die Auftragnehmerin hat den Vertrag im Umfang der von ihr genutzten Anlagen technisch einwandfrei und termingerecht auszuführen. Sämtliche vereinbarte Preise gelten nur für eigene Dienstleistungen des Auftragnehmers.

Die Preise des Auftragnehmers für die Reinigung von Rohren beziehen sich ausschliesslich auf die Arbeit mit hohem Druck, Motorspiralen, Werkzeugen oder von Hand. Sämtliche Arbeit mit anderen Ausrüstungen ( (z.B. Hochdruckspülmaschinen, Saugfahrzeuge, Flächenstaubsauger, Pumpe, TV-Kamera, Locator usw.) werden separat nach dem entsprechenden Kostenvoranschlag und der Bestellung berechnet. Gleiches trifft auf alle Spezialarbeiten zu, die nicht direkt zu den auftragsspezifischen Tätigkeiten des Auftragnehmers zählen (z.B. Graben, Meißeln, Reparieren, Räumarbeiten, Reinigen usw.).

Für die Festlegung des Arbeitsumfangs, den Beginn der Arbeit, den Einsatz von Maschinen und Geräten sowie die sonstige Ausführung der Arbeit sind ausschließlich die Mitarbeiter des Auftragnehmers im Umfang des Auftrags verantwortlich, die dabei vor allem die Anforderungen der Sorgfalt und Sorgfalt zu berücksichtigen haben. Diese können wir nur nutzen, wenn eine vorhergehende Kanal-TV-Inspektion stattgefunden hat, die gesondert berechnet wird.

Das Werk des Auftragnehmers ist Bestandteil eines Servicevertrages. Diese werden nach unserem besten Wissen und Können im Umfang der technisch Machbaren durchgeführt. Offene Fehler sind vom Auftragnehmer nur innerhalb von zwei Wochen gültig oder in schriftlicher Form festzuhalten. Bei allen Leistungen übernimmt sie keine Gewährleistung über die Beanspruchbarkeit und Verarbeitbarkeit des Rohrwerkstoffes sowie bei nicht kommunizierten Materialvorbelastungen, bzw. durchgeführten Instandsetzungsarbeiten, sowie den eingefügten Zugängen zu den Leitungskanal.

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, für den der Vertrag zum Geschäftsbetrieb des Auftraggebers gehörig ist, eine juristische Person öffentlich-rechtlichen Charakters oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist er zusÃ?tzlich verpflichtet, nicht offensichtliche MÃ?ngel zu prÃ?fen und zu rÃ?gen, die beide innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Auftrag ausgefÃ?hrt worden ist, zu erfÃ?llen sind, wenn der Verlust von Rechten vermieden wird.

Erfolgt keine Nachbesserung oder wird die Nachbesserung abgelehnt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine entsprechende Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrages fordern. Vorstehender Haftungsausschluss entfällt, wenn die Schadenursache auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln basiert oder dem Auftraggeber ein Anspruch auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit zusteht; die Schadensersatzpflicht ist jedoch auf den voraussehbaren Schadensumfang beschränkt.

Die Auftragnehmerin haftet nicht dafür, dass vom Auftraggeber Tatsachen verschwiegen oder Unterlagen verdeckt werden. Für die Gewährung, den Entzug oder die Veränderung von öffentlich-rechtlichen Bewilligungen oder Verwaltungsakten wird keinerlei Verantwortung getragen. Für Arbeiten, die von Dritten im Auftrag des Auftraggebers ausgeführt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.

Die verbindlichen Handlungsempfehlungen oder Beratungen erfolgen ausschliesslich durch die technischen Leiter des Auftragnehmers, nicht aber durch dessen Ausrüster. Mehraufwand, der vor Ort entstehen kann und nicht exakt im Leistungsangebot angegeben ist, wird nach dem jeweils gültigen Standardstundensatz nachberechnet. 12 VOB Teil B findet auf die Entgegennahme der Leistung des Auftragnehmers Anwendung.

Im Falle von Rohrreinigungs- oder Kanalisationsarbeiten findet die Annahme unmittelbar durch Unterschrift im Arbeitsprotokoll statt, da das Rohr- und Kanalnetz nicht für nachträgliche Verunreinigungen haftbar gemacht werden kann. Reklamationen sind umgehend in schriftlicher Form auf dem Arbeitsprotokoll zu melden. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, kann der Auftragnehmer alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten am Gerichtstand Grimma (Amtsgericht) geltend machen und kann nur an diesem Gericht geklagt werden.

Sofern in diesen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, sind die entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden. Gleiches trifft zu, wenn die eine oder andere Regelung dieser Geschäftsbedingungen nicht anwendbar ist. Anstelle einer ungültigen Regelung wird eine Regelung getroffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner am ehesten entspricht. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind auch für zukünftige Transaktionen zwischen den Vertragspartnern gültig, auch wenn sie nicht nochmals Gegenstand des Vertrages sind.

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