Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Leitungswasserschaden Hausrat
Trinkwasserschäden HaushaltswarenSo werden Leitungswasserschäden geregelt
Auch in kleinen Stückzahlen kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen. Eine besondere Gefahr für Haushaltswaren. Gelangt Nässe auf die falsche Ware, können erhebliche Folgekosten aufkommen. Zum Glück brauchen Sie sich vor diesen Belastungen nicht zu scheuen, solange keine Gefahren im Hausrat übernommen werden und auch der Hausratschutz gewährleistet ist.
Bei Wasserschäden hilft Ihnen der Versicherungsgeber und bezahlt eine Entschädigung. Hausratversicherungen decken nur einen handhabbaren, aber sehr wesentlichen Teil dieser Schadensfälle ab. Im Einzelnen ist der sogenannte Leinenschaden mitversichert. Das bedeutet den Austritt von Restwasser aus der Wasserleitung. Dabei ist es egal, ob es sich um Trinkwasser, Frisch- oder Schmutzwasser handelt. Dabei ist es unerheblich.
Für beide Fälle bietet die Krankenkasse einen hohen Versicherungsschutz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Hausrat-Versicherer nur dann bezahlt, wenn das Trinkwasser aus einer Rohrleitung oder einem korrespondierenden Haushaltsgerät austreten kann. Wenn z. B. das Waschwasser aus einer kaputten Maschine ausläuft, tritt unter Normalbedingungen ein Zwischenfall ein. Kommt das Trinkwasser aus einer anderen Herkunft, muss die Versicherungsgesellschaft möglicherweise nicht aufkommen.
Burst-Aquarien sind ein solcher Anwendungsfall. Manche Hausratttarife beinhalten gar einen angemessenen Versicherungsschutz. Wenn der Versicherte feststellt, dass Trinkwasser austritt, ist er verpflichtet, den entstandenen Sachschaden zielgerichtet zu mindern. Dies ist oft möglich, z.B. durch Blockieren des Einlasses oder einfaches Abschalten des Wassers. Andere Arten der Schadenbegrenzung sind das Beseitigen von empfindlichen Gegenständen wie Teppiche, Elektrogeräte oder Möbel.
Es ist wichtig, sie innerhalb weniger Tage über den entstandenen Sachschaden zu unterrichten ( "am besten keine Risiken einzugehen und den Sachschaden noch am gleichen Tag zu melden"). Es ist aber auch möglich, den entstandenen Defekt telefonisch (in einigen Fällen auch per E-Mail) anzumelden. Deshalb sollte man immer mit dem Versicherungsunternehmen besprechen, ob die entsprechenden Aufwendungen erstattet werden.