Prüfung von Druckbehältern

Druckbehälterprüfung

Bei Druckbehältern und Druckanlagen: Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor Inbetriebnahme und wiederkehrend. Für die Prüfungen vor der Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen der Druckluftbehälter gelten die nationalen Gesetze. Vom Vorversuch bis zur wiederkehrenden Prüfung nach der Inbetriebnahme: Wir prüfen Ihre Druckbehälter nach BetrSichV und der Druckgeräterichtlinie. Inspektion eines Druckbehälters, der nach der Beladung nicht überwachungsbedürftig ist. und Rohrleitungen ist abhängig von.

Periodische Inspektion von Drucksystemen | Inspektion vor Drucksysteminbetriebnahme

Überwachungsbedürftige Drucksysteme und ihre Systemkomponenten sind gemäß Betreiberverordnung (BetrSichV) 2015 vor deren Inbetriebsetzung und wiederkehrender Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle (ZÜS) oder - je nach Verantwortlichkeit - durch eine prüffähige Stelle (befP) zu prüfen. Anhand von technischen Dokumenten, z.B. vom Erzeuger oder Installateur, legt der Auftraggeber die Prüfintervalle sowie Typ und Geltungsbereich der regelmäßigen und sich wiederholenden Tests im Zuge der Risikobewertung nach BetaSichV sowohl für die Anlagenkomponenten als auch für die Anlagen (Anlagenprüfung) fest.

Bei der Prüfung von Druckbehältern und Drucksystemen nach BetaSichV werden Sie von uns mit folgendem Service unterstützt: Inspektion von Druckbehältern und Drucksystemen - Sie gewinnen: Sie steigern die Sicherheit Ihrer Anlage und reduzieren das Risiko von Unfällen.

Was sind die Tests an simplen Druckbehältern?

15 "Wiederkehrende Prüfungen", periodische Inspektionen an einfacheren Druckbehältern können auch von befähigten Fachkräften vorgenommen werden. Das Prüfintervall ist nach § 15 Abs. 1 und 5 BSIV im Rahmen einer sicherheitsbezogenen Beurteilung oder Risikobeurteilung nach § 3 BSV festzulegen. Für die Ergebnisse der Tests sind Prüfzeugnisse auszustellen.

Wurde die Prüfung von einer befähigten Stelle vorgenommen, so ist das Ergebnis der Prüfung aufzuschreiben. Die Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle sind am Einsatzort der Anlagen bereitzuhalten und der jeweils verantwortlichen Stelle auf Anforderung vorzuweisen ("§19 BetrSichV"). Das Anforderungsprofil für sachkundige Personengruppen ist in den TRBS 1203 "Sachkundige Personengruppen - Allgemeines " und TRBS 1203 Teil 2 "Sachkundige Personengruppen - Spezielle Voraussetzungen - Druckgefahren" festgelegt.

Bei der zweiten Anfrage geht es um einen zweiten, unabhängigen Drucker. Für letztere würden auch die oben erwähnten Regelungen für die Prüfung vor der Inbetriebsetzung (durch eine anerkannte Prüfstelle) und die wiederkehrenden Inspektionen (durch sachkundige Personen) Anwendung finden. Während der Vor-Inbetriebnahme-Prüfung muss die anerkannte Prüfstelle kontrollieren, ob die Druckgefäße fachgerecht eingebaut sind.

Prüfen von Druckbehältern und Drucksystemen

Ein Drucksystem ist ein überwachungsbedürftiges System im Sinn der BetrSichV. Dazu gehören Druckbehälter-, Rohrleitungs- und Dampfkesselsysteme - alle für den gefahrlosen Einsatz erforderlichen Systemkomponenten sind enthalten. Nach der seit dem 1. Juni 2015 geltenden BetaSichV sind die Anlagenbetreiber unter anderem dazu angehalten, die Unbedenklichkeit ihrer Systeme durch regelmässige und fristgerechte Inspektionen durch anerkannte Inspektionsstellen nachweisen.

Bei diesen Versuchen geht es darum, den gefahrlosen Einsatz der Druckgeräte bis zur folgenden Prüfung zu garantieren. Drucksysteme werden vor der Erstinbetriebnahme und nach prüfungsbedürftigen Veränderungen sowie periodischen Inspektionen geprüft. Für diese Prüfung sind qualifizierte Fachkräfte oder eine zugelassene Prüfstelle (ZÜS), z.B. TÜV oder DEKRA, zuständig.

Gemäß 4 BethSichV besteht eine grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers darin, dass die Benutzung der Betriebsmittel erst nach Durchführung einer Risikobeurteilung erfolgen darf, die dabei festgelegten Schutzmassnahmen dem neuesten technischen Fortschritt entsprechend ergriffen wurden und die Sicherheit der Benutzung der Betriebsmittel nach dem neuesten Erkenntnisstand gewährleistet ist. Nach § 10 BetreiberbetrSichV muss der Unternehmer durch Wartungsmaßnahmen sicherstellen, dass die Betriebsmittel während der ganzen Nutzungsdauer den für sie gültigen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genügen und in einem gefahrlosen Betriebszustand gehalten werden.

Kurz gesagt - der Anwender ist für seine gesamte Verdichteranlage mit Pressluftkessel und Verrohrung selbstverantwortlich! Die Inspektionsintervalle für das gesamte Druckluftsystem muss der Auftraggeber auf der Basis einer Sicherheitsbewertung festlegen. Diese erfolgt bei der Überprüfung der Anlageninbetriebnahme und kann von der in Auftrag gegebenen ZÜS durchführt werden. Dieser muss das Drucksystem auf einwandfreien Einbau, Aufstellung, Einbaubedingungen und sichere Funktionsweise prüfen.

Die Zeitvorgaben für die wiederkehrende Prüfung des Drucksystems sind nun vorgegeben, die Innenprüfung des Druckgefäßes muss längstens nach 5 Jahren und die Festigkeitskontrolle längstens nach 10 Jahren ablaufen. Für diese sich wiederholenden Tests würden wir gern die Vor- und Nachbereitung Ihres Drucksystems für Sie durchführen, um einen störungsfreien Prozess zu garantieren.

Hier sind einige Abbildungen zur Veranschaulichung: Vor-Inbetriebnahme-Inspektion: Periodische Inspektion:

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