Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Verstopfte Toilette Kosten
Kosten für verstopfte Toiletten? Toilettensperre, die sich bezahlt macht " Schnelllösung
Toilettenblockaden: Wer bezahlt? Wenn die Toilette zugesetzt wird, ist es äußerst nervig. Denn das kann nicht nur zu einer verschmutzten Toilettenschüssel führen, sondern auch zu einem kleinen Hochwasser. Es ist noch schlechter, wenn das Regenwasser durch die Zimmerdecke fließt und z.B. die darunter liegenden Anwohner stört. Nun steht natürlich die große Herausforderung an, wer die Kosten für die Entfernung der Toilettenblockade und ihrer Beschädigung trägt.
Appartement zur Miete: Wer bezahlt es? Zur Klärung der Fragestellung "Toilettenblockade wer zahlt" müssen Sie feststellen, ob Anlagen wie z. B. Strom, Erdgas und Trinkwasser zum Mietobjekt in Ihrer gemieteten Ferienwohnung gehören. Dies heißt jedoch nicht, dass der Hauswirt die Abwasseranlage regelmässig kontrollieren muss. Dies gilt nur für Rohre, die außerhalb der Ferienwohnung verlegt werden.
Am besten wenden Sie sich umgehend an Ihren Hauswirt, wenn das Leitungswasser nicht mehr richtig abfließt. Vielen Vermietern ist es zu verdanken, dass Sie sie rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Leitungen verstopft sind. Aber glauben Sie nicht, dass der Hausherr für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen muss. Wenn Sie für die Verstopfung der Toilette zuständig sind, müssen Sie auch die Kosten für die Endreinigung aufbringen.
Rechtlich wird in einem solchen Falle der Begriff "außervertragliche Verwendung des Mietobjektes" verwendet. Wenn Sie z.B. zu viel Klopapier oder Handtücher runtergespült haben oder die Toilette wie einen Müllschacht benutzen, ist es Ihre Aufgabe, die Kosten Ihrer Vernachlässigung zu erstatten. Falls es überhaupt zu Beschädigungen an Gegenständen oder Anwohnern gekommen ist, müssen Sie diese ebenfalls mitnehmen.
In manchen Fällen müssen Sie aber auch die Kosten für die Toilettenblockade nicht bezahlen. Sollten die Abwasserkanäle verstopft sein, muss diese zunächst vom Betreiber gereinigt werden. Möchte der Pächter jedoch die Kosten auf die Pächter umlegen, muss er zunächst eindeutig nachweisen können, dass Sie diese Blockade herbeigeführt haben.
Besonders bei Gebäuden mit mehreren Apartments ist die Erkennung bei einer Blockade in der Toilette sehr aufwendig. Die Kosten tragen Sie ebenfalls nicht, wenn eine Blockade durch strukturelle Defekte, wie z.B. unzureichendes Steigen oder schwere Verkalkung, vorliegt. Zusammenfassend heißt das, dass Sie die Kosten nicht zu tragen haben, wenn der Hausherr nicht eindeutig beweisen kann, dass Sie der Verursacher der Toilettenblockade sind.
Ist dies der Fall, muss der Mieter die Kosten für die Endreinigung uebernehmen. Wie verfahren Sie im Schadensfall? Unglücklicherweise können nicht nur Blockaden in den Leitungen auftreten, sondern auch Beschädigungen durch Überschwemmungen. Gleiches trifft aber auch hier zu, wie bei einer Toilettenblockade. Wenn Sie die Obstipation hervorgerufen haben und Ihnen dies nachweisbar ist, müssen Sie für den entstehenden Schaden büßen.
Bei Überschwemmungen oder Beschädigungen, weil Ihr Hauswirt keine regelmäßige Wartung vorgenommen hat oder es andere von Ihnen nicht zu vertretende Störungen gibt, müssen Sie die Kosten nicht aufbringen. Schließlich können bei einer Toilettenblockade erhebliche Kosten anfallen, so dass sich der Einsatz eines Anwaltes auszahlen kann. Beim Kauf einer neuen Toilette und dem Austausch der alten Toilette sollten Sie die Leitungen bei häufigen Verstopfungen immer vom Installateur prüfen lassen.