Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Rohrschaden Versicherung
RohrleitungsschadenversicherungDeckung der Hausrat-Versicherung für Rohrschäden
Ein Rohrschaden und eventuelle Folgekosten sind in der Regel durch eine so genannten Leitungswasserschadenversicherung gedeckt, die seit jeher Bestandteil der Hausratsversicherung ist. Dazu gehören nicht nur Rohrleitungssysteme, die den Zu- und Abfluss des Leitungswassers regulieren. Dazu kommen alle anderen Linien, die innerhalb eines Gebäudes verlegt werden können, wie die Linien von Klima- und Dampfheizsystemen, Hitzepumpen oder Regner.
In Verbindung mit der Leitungswasser-Versicherung ist das Bersten von Leitungen ein Sondersignal. In der Regel deckt die Haushaltswarenversicherung nur Beschädigungen an den sogenannten mobilen Möbeln (Hausrat) der Versicherungsnehmer. Hierfür ist die so genannte Hauseigentümerversicherung verantwortlich, deren Leistungen im Schadenfall an die der Haushaltswarenversicherung geknüpft sind. Bei beiden Versicherern ist jedoch Folgendes zu beachten: Um Schadenersatz zu fordern, muss der entstandene Sachschaden nachweisbar sein.
Der Bundesverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (BdV) empfiehlt daher, sowohl die Versicherung als auch den Wohnungseigentümer unverzüglich zu unterrichten. Zudem muss jeder Versicherung die Möglichkeit gegeben werden, den entstandenen Sachverhalt von einem Gutachter beurteilen zu lassen. 2.
Wohngebäude-Versicherung: Leitungsschaden außerhalb des Hauses
Solche Beschädigungen können jedoch nicht nur innerhalb eines Bauwerks entstehen, sondern auch außerhalb von Bauwerken - und weil sie dort nicht immer sofort erkannt werden, kann das Ausmaß des Schadens viel höher sein. Wasserrohre laufen nicht nur innerhalb des Hauses. Außerdem gibt es Rohre, die außerhalb des Hauses verlegt werden, um z.B. Poolduschen oder Wasserarmaturen im Park mit Trinkwasser zu speisen, sogar mit Löchern, aus denen das Abwasser entweicht.
Durch den Untergrund kann das eingedrungene Grundwasser in das Bauwerk eindringen und z.B. das Grundmauerwerk schädigen. In der Hausratversicherung ist eine dazugehörige externe Versicherung inbegriffen. Bei einem entsprechenden Linienschaden kann dieser der Versicherung angezeigt werden. Führt zum Beispiel Nässe zu einem Kurzschluß und dies führt zu einem Feuer, wird der entstandene Sachschaden von der Hausratsversicherung beglichen.
Verluste gibt es, die nicht durch die Hausratversicherung gedeckt sind. Im Falle von im Freien verlegten Wasserrohren muss der Versicherte dafür sorgen, dass das Trinkwasser frühzeitig abgelassen wird. Ähnliches Verhalten, das auch als grobe Fahrlässigkeit gilt, kann auch dazu führen, daß der Versicherungsgeber keinen Schadenersatz zahlt.