Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Hausrat oder Gebäudeversicherung
Schäden an Hausrat oder GebäudeversicherungWasserschäden - welche Versicherungen bezahlen den Fußboden?
Qualitativ hochstehende Fußbodenbeläge wie Parkett aus echtem Holz oder Fußböden aus wertvollem Stein liegen im Trend. Natürlich sind sie auch in der Natur. Wasserschäden sind rasch und können das Ende für kostspielige Holzfußböden sein. Deshalb empfiehlt es sich, den noblen Fußbodenbelag zu sichern. Eine Spezialversicherung, die nur den Fußbodenbelag versichert, gibt es nicht. Stattdessen sind sie durch eine Hausrat- oder Hausratsversicherung gedeckt.
Welcher Versicherer für Sie in Frage kommt, ist von mehreren Seiten abhängig. Es kommt unter anderem darauf an, ob ein Mietvertrag vorliegt und wie der Fußbodenbelag verbaut wurde. Ist der Fußbodenbelag gut mit dem Bauwerk verklebt, so ist die Hausratversicherung haftbar. Weil der Fußbodenbelag nach 94 Abs. 2 BGB zu den wichtigsten Bauteilen eines Bauwerks zählt, da er ein zur Erstellung des Bauwerks eingesetzter Gegenstand ist.
Daher muss immer festgestellt werden, ob der Fußbodenbelag mit dem Fußboden des Hauses verklebt oder direkt auf den Untergrund aufgetragen wurde. Wenn der Fußboden auf einem Fußboden liegt, kann keine feste Bindung angenommen werden. Die Hausrat-Versicherung wäre in diesem Falle haftbar. Parkettboden, Schichtstoff und festverleimter Bodenteppich, die vom Besitzer mitgebracht werden, sind über die Wohngebäude-Versicherung abgesichert.
Fußbodenbeläge, die der Pächter mitbringt, sind in der Regel über die Hausrat-Versicherung mitversichert. Grundsätzlich sind nach den Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB) Bauteile, die eine ortsfeste Anbindung an das Haus erfordern, nicht mitversichert ( " 1 Nr. 6 VHB"), es sei denn, es sind Gegenstände, die der Garantienehmer als Pächter oder Miteigentümer auf eigene Rechnung vermittelt oder in das Haus eingebracht hat und für die er das in Absprache mit dem Hauswirt oder der Eigentümergemeinschaft das Verlustrisiko übernimmt (§ 1 Nr. 4 VHB).
Welcher Versicherungsschutz bei Wasserschäden ist hilfreich?
Wasserschäden an einem Wohnhaus oder einer Ferienwohnung sind unangenehm. Hausbesitzer sollten sich bei Wasserschäden sofort an ihre Versicherungsgesellschaft wenden. Mietinteressenten sollten sich an ihren Hauswirt oder die Verwaltung wenden. Welcher Versicherungsschutz tritt bei Wasserschäden in Kraft? Dies kann nicht flächendeckend beantwortet werden, da es auf die durch den Wasserschaden verursachten Schäden ankommt.
In der Regel gibt es drei Versicherungsgesellschaften, die für den Wasserschaden büßen. Vor der Kontaktaufnahme mit einer der drei Versicherungsgesellschaften sollten Sie eine Inventur der Schäden durchführen, um zu klären, welche Schäden geltend gemacht werden können. Wenn Sie sich an die falsche Versicherungsgesellschaft wenden, können Sie große Schäden erleiden.
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung, welche Arten von Schadensfällen durch welche Versicherungen gedeckt sind. Eine Hausratsversicherung sichert das Haus, nicht aber Objekte, die sich innerhalb der Ferienwohnung, d.h. in den Zimmern aufhalten. Wohnungseigentumsversicherungen schützen vor Beschädigungen z.B. durch Brand, Wasser, Sturm oder Hagelschlag. Bei Wasserschäden übernimmt die Kaskoversicherung in der Regel sämtliche Schadensfälle, die durch das Auslaufen des Leitungswassers entstehen.
Dazu gehören Frost- oder Bruchstellen an Rohrleitungen, Sanitär- oder Heizungssystemen sowie Beschädigungen an Versorgungsleitungen. Bei grober Fahrlässigkeit des Eigentümers übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Andere durch Elementarschäden verursachte Sachschäden sind ebenfalls nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Bei einem Wasserschaden sind dies auch Sturmfluten oder Überschwemmungen.
Diese Beschädigungen können auch durch eine zusätzliche Gebühr gedeckt werden. Jeder Besitzer oder Pächter sollte eine Hausratversicherung haben. Eine Hausratversicherung kann in Betracht gezogen werden, wenn Möbel oder Geräte in einem Wohnhaus oder einer Ferienwohnung z.B. durch Brand, Wasser, Sturm oder Hagelschlag zerstört wurden. Wird die Beschädigung von der Versicherungsgesellschaft erkannt, zahlt die Versicherungsgesellschaft den Wiederbeschaffungswert dieser Sache, d.h. den Ausgleich für eine gleichwertige Sache.
Bei Wasserschäden kann die Hausratversicherung nur in Anspruch genommen werden, wenn der Sachschaden an Leitungen oder Wasseranlagen, die zum Hausrat zählen, eingetreten ist. Falls die Leitungen zum Bauwerk zählen, fallen die Beschädigungen unter die Gebäudeversicherung. So können z. B. bei Wasserschäden die Bewohner den geschädigten Fußbodenbelag in ihrer gemieteten Wohnung durch ihre Hausratversicherung nachweisen.
Eigenverschuldete Beschädigungen sind nicht mitversichert. Bei Wasserschäden in einer Ferienwohnung oder einem Wohnhaus tritt die Haftpflicht-Versicherung in Kraft, wenn durch den Wasserschaden nicht beteiligte Menschen oder Sachen unbeteiligter Menschen beschädigt wurden. Der Versicherungsnehmer kann die Haftpflicht-Versicherung jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn er nachweisen kann, dass er für den Wasserschaden verantwortlich ist.
Hat er den Wasserschaden nicht zu vertreten, übernimmt auch die Unfallversicherung nichts. Gegenüber der Hausrat- und Gebäudeversicherung, die nur dann für einen Wasserschaden in Frage kommt, wenn der Versicherungsnehmer den eingetretenen Sachschaden nicht zu vertreten hat. So kann es beispielsweise nach Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder Wohnungen oder nach dem Kauf von Wertgegenständen zu einer Werterhöhung kommen, die in der entsprechenden Versicherungspolice ausgewiesen werden sollte, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.